Steckdose

Jetzt Stromprodukt wechseln und Geld sparen!

Sichern Sie sich 25 % Preisvorteil

Mit dem neuen privaten Stromprodukt IKB-comfort plus garantieren wir seit 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 15,70 Cent netto pro Kilowattstunde bzw. 18,84 Cent brutto pro Kilowattstunde.

Wichtig!
Wenn Sie nicht in das neue Stromprodukt IKB-comfort plus wechseln, verzichten Sie auf diesen günstigen Preis. Wenn Sie beim alten Stromprodukt IKB-comfort bleiben erhalten Sie den Strom weiterhin um 25,08 Cent brutto pro Kilowattstunde.

Infografik Vergleich der Strompreise pro Kilowattstunde

Wechseln lohnt sich! Mit dem neuen Stromprodukt IKB-comfort plus garantieren wir Ihnen einen günstigeren Strompreis: Statt 25,08 Cent brutto pro Kilowattstunde zahlen Sie bis 31. März 2024 nur maximal 18,84 Cent brutto pro Kilowattstunde.

Sie haben das Stromprodukt bereits gewechselt? Dann müssen Sie nichts mehr tun. Sie profitieren bereits seit 24. Juli 2023 vom neuen günstigen Preis. 

Jetzt Stromprodukt wechseln und Geld sparen – so geht’s!

OnlineIm IKB-Direkt Kundenportal

Jetzt umweltfreundlich und bequem in unserem IKB-Direkt-Kundenportal in das neue günstige Stromprodukt wechseln.

Holen Sie sich zusätzlich bei der Umstellung auf unsere Online-Kommunikation einen 20 Euro Bonus!

Im IKB Online-ServiceIm IKB-Online-Service ist der Wechsel in das neue günstige Stromprodukt so einfach wie noch nie! Alles, was Sie dafür benötigen, sind Ihre Kundennummer und Anlagennummer.
TelefonischBeim IKB-KundenserviceGerne ist Ihnen unser Team vom IKB-Kundenservice telefonisch unter der Nummer 0800 500 502 beim Wechsel in das neue günstige Produkt behilflich.
PersönlichIm IKB-KundencenterGerne können Sie auch bei unseren IKB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Salurner Straße 11, 6020 Innsbruck in das neue günstige Stromprodukt wechseln.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die neuen IKB-Produkte zählen weiterhin zu den günstigsten Stromprodukten der österreichischen Landesenergieversorger.
  • Mit dem Wechsel auf unser neues Produkt IKB-comfort plus können wir unseren Kundinnen und Kunden auch in Zukunft einen attraktiven Strompreis anbieten. Das neue Stromprodukt bietet zudem die Möglichkeit, auf Marktentwicklungen, insbesondere auf Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah zu reagieren.
  • Kundinnen und Kunden mit dem neuen Stromprodukt IKB-comfort plus garantiert die IKB seit 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 15,70 Cent netto pro Kilowattsunde bzw. 18,84 Cent brutto pro Kilowattstunde.
  • Darin inkludiert ist der bis 30. Juni 2024 gewährte Aktionsbonus in Höhe von 2,00 Cent netto pro Kilowattstunde bzw. 2,40 Cent brutto pro Kilowattstunde sowie der bis 31. Dezember 2023 gewährte IKB-Bonus* in Höhe von 3,20 Cent netto pro Kilowattstunde bzw. 3,84 Cent brutto pro Kilowattstunde.
  • Haushaltskund:innen mit einem eigenen Stromzähler profitieren von den Zuschüssen der Bundesregierung.

Auswirkungen auf Ihre Stromrechnung

Viele von Ihnen werden sich jetzt fragen: Was bedeutet das alles für meine Stromrechnung? Wie viel mehr muss ich jetzt bezahlen? 
Damit Sie sich das besser vorstellen können, haben wir ein paar Beispiele für Sie vorbereitet.

So wirken sich die neuen Preise für Innsbrucker Haushalte aus. 
Achtung: Die Bundeszuschüsse sind von diesen Preisen bereits abgezogen!   

Haushalt mit 2 Personen und einem Jahresverbrauch von rund 2.400 Kilowattstunden:

Ein kleinerer Haushalt bezahlt rund 7 Euro pro Monat mehr. Insgesamt können Sie also künftig mit einer Stromrechnung von rund 50 Euro pro Monat rechnen.

Haushalt mit 3 Personen und einem Jahresverbrauch von rund 3.500 Kilowattstunden:

Ein mittlerer Haushalt bezahlt rund 14 Euro pro Monat mehr. Insgesamt können Sie also künftig mit einer Stromrechnung von rund 74 Euro pro Monat rechnen.

Haushalt mit 4 Personen und einem Jahresverbrauch von rund 5.000 Kilowattstunden:

Ein größerer Haushalt bezahlt rund 27 Euro pro Monat mehr. Insgesamt können Sie also künftig mit einer Stromrechnung von rund 110 Euro pro Monat rechnen.

Häufige Fragen

Auf Basis der neuen Allgemeinen Lieferbedingungen Version 15, die für alle Bestandsverträge sowie Neuverträge gültig sind, und in Kombination mit dem Abschluss eines neuen Vertrags können wir unseren Kundinnen und Kunden auch in Zukunft einen attraktiven Strompreis anbieten.

Strom muss für alle leistbar sein. Deshalb gibt es verschiedene Arten von Unterstützungen:

Wie unterstützt die Bundesregierung? 
Die Bundesregierung unterstützt die Haushalte in ganz Österreich mit verschiedenen Maßnahmen. 

  • Die Stromkostenbremse
    Dabei zahlen Haushalte mit eigenem Zähler für die Strommenge von 2.900 Kilowattstunden nur 10 Cent netto pro Kilowattstunde. Was der jeweilige Haushalt zusätzlich verbraucht, muss er zu den tatsächlichen Preisen bezahlen.
    Diese Unterstützung gilt von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Für die Stromkostenbremse müssen Sie keinen Antrag stellen. Sie erhalten den Betrag automatisch gutgeschrieben.
    Alle weiteren Informationen dazu finden unter die Stromkostenbremse im Überblick.
     
  • Netzkostenzuschuss bis zu 200 Euro pro Jahr
    Manche Haushalte haben ein besonders geringes Einkommen und brauchen deshalb mehr Unterstützung. Für diese Haushalte gibt es einen weiteren Zuschuss.
    Der Netzkostenzuschuss von der Bundesregierung beträgt bis zu 200 Euro pro Jahr. Er gilt bis zum 30. Juni 2024. Für den Netzkostenzuschuss müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter Netzkostenzuschuss

Die Bundesregierung hat für Haushalte In Österreich noch weitere Zuschüsse und Unterstützungen. Welche es genau gibt, zeigt der Überblick über die Entlastungsmaßnahmen

Wie unterstützt das Land Tirol?

  • Der Tirol-Zuschuss
    Bei uns in Tirol gibt es für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen den Tirol-Zuschuss. Der Tirol-Zuschuss hilft nicht nur bei den Energiekosten. Er unterstützt Sie auch bei Ihren Wohnkosten und Heizkosten.

    Wer den Zuschuss erhält und wie man ansucht, erfahren Sie unter Tirol-Zuschuss vom Land Tirol

Wie unterstützt die IKB?

  • Der Aktionsbonus und der IKB-Bonus
    Vielleicht erinnern Sie sich noch: Wir haben Ihnen den Aktionsbonus für den neuen Vertrag bis 30. Juni 2024 gewährt. Weiters bieten wir auch noch den IKB-Bonus bis 31. März 2024. Mit beiden Preisvorteilen können wir Ihnen bis 31. März 2024 den günstigeren Stromtarif von maximal 18,84 Cent brutto pro Kilowattstunde garantieren.
     
  • Die IKB-Beratung
    Unser Team von der IKB-Energieberatung freut sich auf Ihre Anfragen. Sie haben 3 Möglichkeiten:
    • Besuchen Sie uns einfach in unserem Kundencenter.
      Wo: Salurner Straße 11 in Innsbruck.
      Wann: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr.
      Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.
    • Rufen Sie uns kostenlos an unter: 0800 500 502
    • Schicken Sie uns Ihre Fragen einfach per E-Mail an kundenservice(at)ikb.at 

Nein, Sie bekommen keine Zwischenabrechnung. Sie schicken uns einfach den neuen Vertrag unterschrieben zurück. Dann bekommen Sie wie gewohnt Ihre Jahresabrechnung von uns.

Nein, das müssen Sie nicht. Wir errechnen Ihren durchschnittlichen Verbrauch. Daraus ergibt sich dann der neue Teilzahlungsbetrag inklusive der Zuschüsse und Aktionen. Über diesen Betrag werden Sie dann von uns informiert. Wenn Sie wünschen, können Sie Ihren monatlichen Teilbetrag aber auch selbst anpassen. 
Dafür haben Sie 2 Möglichkeiten:

Nein, Sie müssen den Zählerstand nicht ablesen. Wir errechnen Ihren Zählerstand anhand Ihres bisherigen Stromverbrauchs. Natürlich können Sie uns Ihren Zählerstand aber auch gerne mitteilen. Am besten online über unsere Kundenservice-Zählerstandsangabe.

Wir erzeugen in unseren Kraftwerken sauberen Strom durch Wasserkraft. Zusätzlich setzen wir auf Photovoltaik-Anlagen. Aber wir müssen trotzdem Strom zukaufen. Denn wir wollen alle Innsbrucker Haushalte immer verlässlich mit Strom versorgen. Dafür brauchen wir große Mengen an Strom. Unsere eigene Stromerzeugung kann die nötige Menge vor allem im Winter nicht liefern. Deshalb kaufen wir Strom zu. Das müssen wir an der Strombörse zu teils leider sehr hohen Preisen machen. Diese rechnen wir als Mehrkosten in unseren Strompreis mit ein.

Leider müssen wir als IKB sogar mit einem Verlust für das Jahr 2023 rechnen. Wir können derzeit heimischen Strom noch nicht in der nötigen Menge erzeugen. Lange konnten wir durch eine langfristige Strategie beim Stromkauf die Preise für unsere Kundinnen und Kunden niedrig halten. Aber die Preise sind immer weiter gestiegen. Damit wir Sie sicher mit Strom versorgen können, müssen wir mehr von diesem derzeit sehr teuren Strom zukaufen. Deshalb haben wir jetzt die Preise angepasst.

Den Stromkostenzuschuss von der Bundesregierung müssen Sie nicht beantragen. Sie erhalten ihn automatisch gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für den Netzkostenzuschuss, wenn Sie die Bedingungen dafür erfüllen. Zum Beispiel wenn Sie von den GIS-Gebühren befreit sind.

Haben Sie 2022 als Haushalt mit über 3 Personen bereits den Energiekostenausgleich erhalten? 
Dann bekommen Sie auch die erweiterte Stromkostenbremse von der Bundesregierung automatisch gutgeschrieben. Für alle anderen soll es ein weiteres Antragsmodell geben. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden. 

Die Bundesregierung hat für Haushalte In Österreich noch weitere Zuschüsse und Unterstützungen. Welche es genau gibt, zeigt der Überblick über die Entlastungsmaßnahmen

Bei uns in Tirol gibt es für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen den Tirol-Zuschuss. Wer den Zuschuss erhält und wie man ansucht, erfahren Sie unter Tirol-Zuschuss vom Land Tirol.

Der Stromkostenzuschuss von der Bundesregierung gilt für jeden Stromzähler und die Menge von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr.
Das bedeutet:
Läuft Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zähler oder Liefervertrag? 
Dann erhalten Sie den Stromkostenzuschuss auf die Abrechnung vom Haushaltsstrom und auf die Abrechnung der Wärmepumpe.
Läuft die Wärmepumpe über den Hauptzähler des Haushalts? 
Dann gibt es auch nur eine Abrechnung, auf die Sie den Stromkostenzuschuss erhalten.

Wichtig! 
Wir raten Ihnen davon ab, die Wärmepumpe jetzt mit einem eigenen Zähler auszustatten. Die Kosten für die Umrüstung sind zu hoch. Die Investition würde sich durch die befristete Stromkostenbremse nicht auszahlen. Außerdem fallen durch den zweiten Zähler zusätzliche Kosten des Netzbetreibers an.

Zuschuss vom Land Tirol für Wärmepumpen und Stromheizungen
Sie wohnen in Tirol und haben besonders hohe Heizkosten?
Dann hat das Land Tirol noch eigene Zuschüsse für Sie.
Diese Zuschüsse zahlt das Land Tirol ein Mal aus.
Sie können diese Zuschüsse von 17. Juli bis 31. Oktober 2023 beantragen.
Dafür müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Zum Beispiel:

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben.
  • Ihr Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Es gilt die gleiche Einkommensgrenze wie bei der Wohnbauförderung.
Sie haben noch Fragen? Weitere Informationen finden Sie unter 
Tirol-Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen.

Wichtig: 
Sie erhalten diese Zuschüsse zusätzlich zum Tirol-Zuschuss.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Tirol-Zuschuss.

Der Stromkostenzuschuss von der Bundesregierung gilt für jeden Zähler und die Menge von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr. Sie können den Strom verwenden, wofür Sie wollen. Natürlich können Sie ihn auch zum Laden Ihres E-Autos nutzen. Jede weitere Kilowattstunde verrechnet Ihr Stromanbieter zum jeweiligen Tarif.

In Ihrem Haushalt sind laut Melderegister mehr als 3 Personen gemeldet?
Dann erhalten Sie den erweiterten Stromkostenzuschuss. Sie erhalten 105 Euro pro Person und Jahr.

Wichtig! 
Sie müssen diesen Zuschuss nicht beantragen. Der Zuschuss wird ab Juni automatisch von Ihrer Stromrechnung abgezogen. 
Manchmal kann es passieren, dass der Betrag nicht automatisch abgezogen wird. Für diese Fälle arbeitet die Bundesregierung an einem eigenen Antragsmodell. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Wichtig! 
Bei uns können Sie Ihre Anträge auf Zuschüsse nicht einreichen! Die Antragstellung und Datenerhebung über das Melderegister ist nur über die Bundesregierung möglich.

Haftungsausschluss: Dieser Text in Einfacher Sprache soll informieren, er ist ein Zusatzangebot. Der rechtsgültige Text sind der Vertrag und das Gesetz. Mit dem Text in Einfacher Sprache können Sie keine Ansprüche erheben.

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