Zum Inhalt

Informationen zur Unterstützung bei finanziellen Belastungen

Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen bei finanziellen Belastungen und Zahlungsschwierigkeiten in Innsbruck.

Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten

Starke Partner:innen in herausfordernden Zeiten

Sollten Sie in der aktuellen Teuerungswelle in finanzielle Schwierigkeiten geraten, stehen Ihnen folgenden Kooperationspartner:innen in Innsbruck mit Rat und Tat zur Seite.

  • AK Tirol, Schöpfstraße 2, 6020 Innsbruck
  • Stadtmagistrat Innsbruck, Amt Soziales/Referat Mindestsicherung, Ing.-Etzel-Straße 5, 6020 Innsbruck
  • Amt der Tiroler Landesregierung, Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
  • Caritas der Diözese Innsbruck, Heiliggeiststraße 16, 6020 Innsbruck
  • RETTET DAS KIND TIROL, office(at)rettet-das-kind-tirol.at, www.rettet-das-kind-tirol.at, T: 0512 202-413
  • Netzwerk Tirol hilft, Büro Landeshauptmann, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
  • Innsbrucker Hilfswerk/Büro Vizebürgermeister Ing. Mag. J. Anzengruber BSc, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
  • Beratungsangebot inbus von innovia, Stefanie Berger, Südtirolerplatz 6, T: 0676 843 843 13; stefanie.berger(at)innovia.at; inbus.tirol  

Teuerungsberatung der Stadt Innsbruck

Viele Innsbrucker:innen, die bisher keine Unterstützungen benötigt haben, kämpfen jetzt mit der Teuerungswelle und außergewöhnlichen finanziellen Belastungen. Die Teuerungsstelle berät über Fördermöglichkeiten und vermittelt die Bürger:innen an die zuständigen internen und externen Fachstellen. Wichtig: Die Beratungsstelle zahlt keine Zuschüsse aus, sondern steht rein beratend zur Seite.

Teuerungsberatung im Bürgerservice

in den RathausGalerien (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
T: 0512 5360-8394, teuerungsberatung(at)innsbruck.gv.at

Sichern Sie sich Extra-Zuschüsse!

Wer sozial und/oder körperlich hilfsbedürftig ist, kann sich von den Rundfunkgebühren (GIS) befreien lassen. Zusätzlich ist es möglich, einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt zu bekommen und von verschiedenen weiteren Kosten befreit zu werden: Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie Grüngas-Förderbeitrag. Weitere Informationen zu dieser sogenannten „EAG-Kostenbefreiung“: www.gis.at

Tirol-Zuschuss

Der Tirol-Zuschuss vom Land Tirol, der von 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Wohn- und dem Heizkostenzuschuss 2023 zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen

Mit dem Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen werden jene Tiroler Haushalte unterstützt, die besonders von den hohen Heizkosten betroffen sind. Der Zuschuss kann von 17. Juli bis 31. Oktober 2023 beantragt werden. Voraussetzung ist unter anderem ein Hauptwohnsitz in Tirol.
Hinweis: Der Zuschuss kann zusätzlich zum Tirol-Zuschuss beantragt werden. Alle Informationen zum Tirol-Zuschuss finden Sie unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss.
 

Unterstützung bei finanziellen Belastungen

Wir beraten Sie gerne und kostenlos – vor Ort in unserem IKB-Kundencenter, online, telefonisch oder per E-Mail. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit uns.

So unterstützen wir Sie als Stromkund:in:

  • Beratung bei Zahlungsschwierigkeiten
  • Beratung bei der Wiederinbetriebnahme der Energieversorgung
  • Beratung zum Thema Grundversorgung
  • Ratenvereinbarungen bei Nachzahlungen aus Jahresabrechnungen
  • Vermittlung an unsere Kooperationspartner:innen, z. B. an den AK-Unterstützungsfonds

Anlauf- und Beratungsstelle der IKB

Unsere Anlauf- und Beratungsstelle für Energiearmut betreut Kund:innen aus privaten Haushalten, die aktuell Probleme haben, ihre Energierechnung zu bezahlen. Ziel ist es, Kund:innen in herausfordernden Situationen schnell und unkompliziert zu zeigen, wo es Unterstützung gibt. Unser Verständnis von sozialen Härtefällen deckt sich stark mit den Themen Einkommen, Verschuldung, Familiensituation, Krankheit, Wohnsituation oder Lebenskrise.

Kontakt bei Energiearmut:

IKB-Kundencenter, Salurner Straße 11, 6020 Innsbruck
T: 0512 502-5924, zahlungsverkehr(at)ikb.at
Mo. – Do. 8.00 –17.00 Uhr, Fr. 8.00 –13.00 Uhr


Energieberatung

Gerne beraten wir Sie auch kostenlos zu sparsamer Energienutzung und aktuellen Förderungen der IKB – vor Ort in unserem Kundencenter, online, telefonisch oder per E-Mail. Bei Bedarf können wir gemeinsam die Stromfresser in Ihrem Zuhause ausfindig machen und Ihren Energieverbrauch deutlich senken. Wichtige Energiespartipps finden Sie auch online unter www.ikb.at/spartipps

Kontakt für Energieberatung:

IKB-Kundencenter, Salurner Straße 11, 6020 Innsbruck
T: 0800 500 502, kundenservice(at)ikb.at
Mo. – Do. 8.00 –17.00 Uhr, Fr. 8.00 –13.00 Uhr