Primäre Stromkennzeichnung
Ausweis der Anteile an verschiedenen Primärenergieträgern, auf deren Basis die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 erzeugt wurde:

Sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung
für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025
Gemäß § 86 und § 87 Elektrizitätswirtschaftsgesetz idF BGBl. I Nr. 91/2025 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 223/2025 gibt Innsbrucker Kommunalbetriebe AG die sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung für den Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2025 bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von Innsbrucker Kommunalbetriebe AG im Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2025 an Endkundinnen und Endkunden gelieferten elektrische Energie erzeugt wurde:
Versorgermix
| Energieträger | Versorgermix |
|---|---|
| Wasserkraft | 90,00 % |
| Windenergie | 6,45 % |
| Sonnenenergie | 2,81 % |
| Sonstige erneuerbare Energieträger | 0,74 % |
| Summe | 100,00 % |

Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 65,37% aus Österreich und zu 34,63% aus Norwegen.
Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 65,37%
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