Eltern mit Kind vor dem Laptop

Primäre Stromkennzeichnung

Ausweis der Anteile an verschiedenen Primärenergieträgern, auf deren Basis die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 erzeugt wurde:

Sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung

für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

Gemäß § 86 und § 87 Elektrizitätswirtschaftsgesetz idF BGBl. I Nr. 91/2025 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 223/2025 gibt Innsbrucker Kommunalbetriebe AG die sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung für den Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2025 bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von Innsbrucker Kommunalbetriebe AG im Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2025 an Endkundinnen und Endkunden gelieferten elektrische Energie erzeugt wurde:

Versorgermix

EnergieträgerVersorgermix
Wasserkraft90,00 %
Windenergie6,45 %
Sonnenenergie2,81 %
Sonstige erneuerbare Energieträger0,74 %
Summe100,00 %

Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 65,37% aus Österreich und zu 34,63% aus Norwegen.

Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.

Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 65,37%

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns!

Kostenlose Hotline

Kostenlose Hotline

0800 500 502

Montag bis Freitag
von 8.00 bis 17.00 Uhr

Außerhalb Österreichs erreichen Sie uns unter der Nummer: +43 512 502-5639

E-Mail

E-Mail senden

kundenservice(at)ikb.at

Kontaktformular

In wenigen Schritten zur Antwort!

Zum Kontaktformular

Rückruf anfordern

Wir rufen Sie zurück!

Rückruf anfordern

Geben Sie uns bekannt, wo und wann wir Sie telefonisch erreichen.