Primäre Stromkennzeichnung
Ausweis der Anteile an verschiedenen Primärenergieträgern, auf deren Basis die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 erzeugt wurde:



Sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung
für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024
Gemäß § 78 und § 79 ElWOG 2010 idF BGBl. I Nr. 5/2023 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 gibt Innsbrucker Kommunalbetriebe AG die sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von Innsbrucker Kommunalbetriebe AG im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2024 an Endverbraucher gelieferten elektrischen Energie erzeugt wurde:
Versorgermix:
Energieträger | Versorgermix |
---|---|
Wasserkraft | 92,77 % |
Windenergie | 5,63 % |
Sonstige erneuerbare Energieträger | 1,60 % |
Summe | 100,00 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 73,61% aus Österreich und zu 26,39% aus Norwegen.
Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 73,61%
Energieträger | Produktmix |
---|---|
Wasserkraft | 92,64 % |
Windenergie | 5,74 % |
Sonstige erneuerbare Energieträger | 1,62 % |
Summe | 100,00 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 26,86% aus Norwegen und zu 73,14% aus Österreich.
Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 73,14%
Energieträger | Produktmix |
---|---|
Wasserkraft | 100 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 100 % aus Österreich.
Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 100 %
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