Fertigmeldungen
von elektrischen Installationen
Neuerrichtungen, Änderungen und Erweiterungen von elektrischen Kundenanlagen müssen durch ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen im Auftrag des:der Kund:in ausgeführt und der IKB gemeldet werden.
Mit der Fertigmeldung bestätigt das Elektroinstallationsunternehmen, dass die Arbeiten an einer elektrischen Kundenanlage abgeschlossen und vorschriftsmäßig ausgeführt worden sind.
Die Fertigmeldung ist Voraussetzung für die abschließende Prüfung und Freigabe durch die IKB. Dadurch wird sichergestellt, dass alle normativen, technischen und vertraglichen Anforderungen erfüllt sind und die Kundenanlage sicher am Stromnetz betrieben werden kann.
Wichtig: Die Inbetriebnahme einer Kundenanlage (z. B. Neuanlage, PV-Anlage) darf erst nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch die IKB erfolgen.
Ablauf
1. Kund:in
beauftragt ein Elektroinstallationsunternehmen und schließt erforderliche Verträge ab
2. Elektroinstallationsunternehmen
plant und führt die Arbeiten aus und übermittelt die Fertigmeldung über das IKB-Fertigmeldungsportal an die IKB
3. IKB
prüft die eingereichten Unterlagen, nimmt Kontakt mit dem Elektroinstallationsunternehmen auf, überprüft die Anlage vor Ort, montiert den Zähler, plombiert die Anlage und erteilt die Freigabe bzw. Betriebserlaubnis
4. Kund:in
nimmt die Anlage nach Überprüfung vor Ort und Erteilung der Betriebserlaubnis durch die IKB in Betrieb
IKB-Fertigmeldungsportal
Über das IKB-Fertigmeldungsportal können Elektroinstallationsunternehmen Fertigmeldungen einfach und digital übermitteln.
Vorteile
- Rund um die Uhr online verfügbar
- Schnelle und direkte Bearbeitung
- Transparenter Bearbeitungsstatus
- Weniger Papieraufwand
- Einfache Kommunikation bei Rückfragen
Registrierung
Als Elektroinstallationsunternehmen registrieren Sie sich online Fertigmeldungsportal. Nach erfolgreicher Registrierung und Überprüfung können Sie Fertigmeldungen elektronisch bearbeiten und übermitteln.
Für Elektroinstallationsunternehmen wichtig
Vor Übermittlung der Fertigmeldung ist zu prüfen:
- Sind die Arbeiten an der Kundenanlage abgeschlossen?
- Ist die technische Dokumentation vollständig?
- Wurden alle erforderlichen Prüfungen durchgeführt?
- Sind meldepflichtige Betriebsmittel angegeben?
- Sind erforderliche Verträge vorhanden?
- Sind die Angebotsbedingungen eingehalten?
- Sind die Angaben im Fertigmeldungsportal vollständig und korrekt?
Hinweis: Fehlende oder unvollständige Angaben und Unterlagen können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.
Ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen im Auftrag des:der Kund:in.
Bei:
- Neuerrichtungen
- Sobald eine Plombe des Netzbetreibers geöffnet wird
- Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen
- Zählerumbauten
- Wiederinbetriebnahmen
- PV-Anlagen
- Stromspeichern
- Plombierungsarbeiten
- Sanierungen elektrischer Anlagen
- …
Je nach Projekt:
- Antrag auf Netzanschluss und Annahmeerklärung des Angebots
- Antrag auf Netzzugang
- Liefervertrag für elektrische Energie
- Installationsdokumente
- Prüfprotokolle
- technische Datenblätter
Ja, bei vielen Projekten ist eine vorherige Abstimmung erforderlich. Dadurch können technische Anforderungen frühzeitig geklärt und Verzögerungen vermieden werden.
Die Inbetriebnahme durch den:die Kund:in darf erst nach Überprüfung vor Ort und nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch die IKB erfolgen.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns!
