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Energielenkung: Was passiert im Ernstfall?

Licht, Warmwasser oder Heizung – all diese Dinge zählen zu unserem komfortablen Alltag. Für eine konstante Versorgung benötigt es große Mengen an Energie. Aber was passiert, wenn diese knapp ist? Und wie funktioniert die Vergabe von Strom oder Gas im Ernstfall? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag.

Kurz erklärt: Die Energielenkung für Strom tritt in Kraft, wenn zu wenig Strom für alle verfügbar ist – etwa durch Engpässe bei russischem Gas, langfristige Lieferstopps, Naturkatastrophen, technische Schäden oder Sabotage an Kraftwerken oder am Stromnetz. Dann wird der verfügbare Strom möglichst gerecht unter der Bevölkerung verteilt, um einen großflächigen Blackout zu verhindern. Das wird österreichweit geregelt. Für uns in Innsbruck bedeutet das, dass zeitversetzt einzelne Zonen in der Stadt von der Stromversorgung ausgenommen werden. Jede Kundenanlage wird maximal 4 Stunden am Stück abgeschaltet, in der restlichen Zeit ist der Strom weiterhin verfügbar. Im Abschaltplan finden Sie heraus, wann Ihre Zone betroffen ist.

Das sollten Sie beachten, wenn der Strom ausbleibt

Treten die Maßnahmen der Energielenkung in Kraft, wird Ihr Haushalt zeitweise nicht mehr mit Strom versorgt. Für solch eine Versorgungsunterbrechung von bis zu 4 Stunden haben wir ein paar wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt. 

  • Bleiben Sie ruhig und bereiten Sie sich schon im Vorhinein auf die Versorgungsunterbrechung vor. So können Sie die Zeit, in der Sie betroffen sind, gut überstehen.
  • Besorgen Sie sich eine Taschenlampe und stellen Sie sicher, dass Sie genügend Batterien zuhause haben oder der Akku ausreichend geladen ist. Beseitigen Sie herumliegende Gegenstände, die bei geringer Beleuchtung zu Stolperfallen werden könnten. 
  • Laden Sie Ihr Handy oder Smartphone vorab und schonen Sie Ihre Akkus während der Stromabschaltung. 
  • Wenn möglich, stellen Sie ein batteriebetriebenes Radio bereit, mit dem Sie sich über aktuelle Nachrichten informieren können, oder nutzen Sie das Autoradio. 
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie ausreichend Wasser sowie kalt genießbare Lebensmittel bzw. Konservendosen zuhause haben oder kochen Sie vor. Bei Bedarf können Sie die Mahlzeiten auch mit einem Gas-Campingkocher erwärmen. Hinweis: Das Innsbrucker Trinkwasser wird zwar zum Großteil ganz ohne Strom von der Nordkette bis in die Haushalte transportiert, dennoch empfehlen wir, einen Vorrat an Flaschenwasser zuhause zu haben. Unabhängig von Krisenszenarien könnte die Versorgung zum Beispiel durch einen Rohrbruch für einige Stunden ungeplant unterbrochen werden.
  • Halten Sie Kühl- und Gefriergeräte geschlossen, dann bleiben die Lebensmittel über mehrere Stunden hinweg – also über den Zeitraum der möglichen Stromabschaltung – haltbar. Wenn Sie einen Balkon haben, können Sie im Winter bei niedrigen Temperaturen auch diesen nutzen, um Lebensmittel zu kühlen.  
  • Beachten Sie, dass alle elektrischen Geräte im Haushalt ausfallen, dazu zählen neben Waschmaschine, Geschirrspüler und Radio etwa auch elektrische Jalousien, Türverriegelung und Aufzüge. Wichtig: Auch wenn ein Aufzug während einer Abschaltzeit noch fährt, könnte die Stromversorgung jederzeit ausfallen. Benutzen Sie daher während der Abschaltzeit keine Aufzüge.
  • Schalten Sie vorab bereits alle Elektrogeräte aus, die zu einer Gefahrenquelle werden können, sobald der Strom zurück ist: Dazu zählen etwa Herdplatten oder Bügeleisen. Ein Licht können Sie anlassen, damit Sie wissen, wann der Strom wieder fließt. 
  • Die Straßenbeleuchtung und Verkehrsregulierungen wie Ampeln können in der jeweils betroffenen Zone auch von den Maßnahmen betroffen sein. Vermeiden Sie daher, wenn möglich, Fahrten und somit auch Unfälle im Straßenverkehr. 
  • Sollten Sie auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sein, planen Sie längere Zeit im Voraus. Die Telefonverbindungen können unterbrochen werden. Nehmen Sie im Bedarfsfall auch mit Ihren Nachbarn Kontakt auf, sodass Sie im Notfall um Hilfe bitten können. 

Ruhe bewahren und gemeinsam die Energielenkung meistern

Wenn die Energielenkungsmaßnahmen nötig werden, tritt eine Situation ein, die für uns alle eine neue Herausforderung ist. Wir in der IKB bereiten uns gewissenhaft vor und arbeiten mit vollem Einsatz daran, die Maßnahmen, sollten sie notwendig werden, für alle so gut wie möglich durchzuführen. Helfen Sie uns dabei und bereiten Sie sich zuhause ebenfalls entsprechend vor. Dann können wir die kurzfristigen Unterbrechungen in der Stromversorgung meistern. 

Häufig gestellte Fragen

Unter dem Begriff Energielenkung versteht man Maßnahmen, die zur Sicherung der allgemeinen Energieversorgung getroffen werden. Das bedeutet: Im Ernstfall – also, wenn das Angebot von Strom oder Gas zu klein ist, um den Energiebedarf zu decken – muss entschieden werden, wer wie viele Mengen davon beziehen darf.

Solange genügend Energieressourcen vorhanden sind, sind keine besonderen Maßnahmen notwendig. Kommt es jedoch zu Engpässen bei einer Quelle, wie etwa dem russischen Gas, so besteht die Gefahr, dass nicht alle Verbraucher:innen ausreichend versorgt werden können. Dies ist der Zeitpunkt, wenn das Energielenkungsgesetz in Österreich greift.

Das Gesetz dient als rechtliche Grundlage und erlaubt die Erlassung von Energielenkungsmaßnahmen für folgende Bereiche:

  • feste und flüssige Energieträger 
  • Elektrizität
  • Erdgas

Gut zu wissen: Nicht nur bei drohenden bzw. bereits eingetretenen Versorgungsengpässen in Österreich, sondern auch bei internationalen Notstandmaßnahmen tritt das Energielenkungsgesetz in Kraft.

Engpässe in der Energieversorgung stellen eher eine Ausnahmesituation dar. Nichtsdestotrotz können sie niemals gänzlich ausgeschlossen werden. Mögliche Ursachen für Energieknappheit sind z. B.:

  • Technische Schäden an Energieinfrastrukturen
  • Sabotagen bzw. Terroranschläge auf Energieinfrastrukturen
  • Naturkatastrophen
  • langfristige Lieferengpässe bzw. -stopps

Im Falle einer Versorgungskrise gelten bestimmte Regeln, nach denen die Energielenkung erfolgen soll. Diese folgen einem 3-Stufen-Plan und werden mittels Verordnungen erlassen:

  1. Sparaufruf: Die Bevölkerung wird aufgerufen, sparsam mit elektrischer Energie umzugehen, um einen Engpass zu vermeiden. Zu diesem Zeitpunkt gibt es noch keine Einschränkungen. Wichtige Energiespartipps sammeln wir jetzt schon für Sie.  
  2. Einschränkung von Großverbraucher:innen: Großverbraucher:innen, etwa Industrie oder Betriebe werden dazu aufgefordert, ihren Bedarf zu reduzieren. Private Haushalte und systemrelevante Bereiche – wie z. B. die Stromerzeugung oder Lebensmittelproduktion – werden bei der Energievergabe bevorzugt. 
  3. Landesverbrauchskontingente: Erst im dritten Schritt müssen, sofern die Versorgungskrise nicht durch Punkt 1 und 2 bereits vermieden werden konnte, Flächenabschaltungen durchgeführt werden. Diese folgen einem Abschalt- und Zonenplan, der genau regelt, wann welche Stadtgebiete nicht mehr mit Strom versorgt werden. 

Der Abschaltplan regelt, wann welche Zone in Innsbruck mit Strom versorgt wird bzw. abgeschaltet wird. Abwechselnd werden die einzelnen Zonen ab- und wieder zugeschaltet. So kann garantiert werden, dass jede einzelne Kundenanlage maximal vier Stunden am Stück abgeschaltet wird. Der Abschaltplan betrifft Privatpersonen genauso wie öffentliche Gebäude und Unternehmen, also alle, die in der jeweiligen Zone mit Strom versorgt werden. 

Das wird im Abschaltplan beachtet:

  • Zeitversetzt werden die Zonen bzw. nur Teile der einzelnen Zonen (je nach Stromverfügbarkeit) nicht mehr mit Strom versorgt, damit der limitiert verfügbare Strom in ganz Innsbruck aufgeteilt wird.
  • Jede Kundenanlage wird maximal 4 Stunden am Stück abgeschaltet, in der restlichen Zeit ist der Strom weiterhin verfügbar. 

Beispiel: Ihr Haus befindet sich in Zone X. Am Montag wird Ihre Anlage laut Abschaltplan von 4 bis 8 Uhr Früh und von 16 bis 20 Uhr abgeschaltet. In diese Zeit kann es passieren, dass Ihr Haus keinen Strom hat. Zu den anderen Zeiten werden Sie weiterhin verlässlich mit Strom versorgt. Am nächsten Tag wechselt die Uhrzeit, daher könnte es sein, dass Sie am Dienstag zwischen 0 und 4 Uhr und zwischen 12 und 16 Uhr keinen Strom haben. Durch diese Regelung gibt es keine Bevorzugung, wann welche Zone von der Abschaltung betroffen ist. 

Wir stellen Ihnen den genauen Abschaltplan über unsere Website zur Verfügung, sobald die Energielenkungsmaßnahmen zwingend nötig werden. Weitere Veröffentlichungsmaßnahmen werden derzeit mit den Behörden abgeklärt. Bitte beachten Sie, dass die Schalthandlungen bis zu 30 Minuten dauern können, das heißt, es gibt eine gewisse Unschärfe bei den Ein- und Abschaltzeiten.

Wir stellen Ihnen den genauen Zonenplan über unsere Website zur Verfügung, sobald die Energielenkungsmaßnahmen zwingend nötig werden.

Tritt der Ernstfall ein, also Punkt 3 in der Energievergabe, kann das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt und Energie eine entsprechende Verordnung erlassen, in der festgelegt wird, wer wieviel Energie verbrauchen darf.

Gas und Öl sind dabei Bundeskompetenz. Für Strom erlässt der Bund zwar ebenfalls eine Verordnung, allerdings ist diese an die Länder gerichtet (nicht direkt an die Energieversorger:innen). Strom ist somit Länderkompetenz. Das bedeutet: Das Land Tirol übernimmt in diesem Fall die Energielenkung und gibt der IKB konkrete Anweisungen dazu.

Für die Vorbereitung und Koordinierung der Lenkungsmaßnahmen in den Bereichen Elektrizität und Erdgas ist die E-Control zuständig.

Hinweis: Die IKB hat keinen Einfluss auf die Energievergabe. Die Entscheidung bzw. Koordinierung für die Energielenkungsmaßnahmen in den Bereichen Elektrizität und Erdgas liegt allein bei der E-Control.

Die Maßnahmen treten jedenfalls nicht überraschend in Kraft, sondern mit geeigneter Vorlaufzeit, damit Sie sich darauf vorbereiten können.

Falls eine Energielenkungsmaßnahmen-Verordnung in Kraft tritt, werden die Inhalte breit kommuniziert. Unter anderem auf diesen Kanälen:

Die Entscheidung darüber, ob der Energielenkungsfall ausgerufen wird und welche Maßnahmen zu treffen sind, obliegt der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Im Fall der Energielenkung fungiert die E-Control in Abstimmung mit dem BMK als zentrale Kommunikationsstelle für die Marktteilnehmer und stellt Informationen zur Verfügung.
 

Fazit: Versorgung sichern durch Energielenkung

Um den Energiebedarf auch im Krisenfall zu decken, können bestimmte Maßnahmen zur Energielenkung erlassen werden. Dabei wird festgelegt, wer welche Mengen an Energie beziehen darf. Die Koordinierung dieser Maßnahmen für die Bereiche Elektrizität und Erdgas unterliegt allein der E-Control. Die IKB hat keinen Einfluss auf die Energievergabe.