Jetzt Bonus sichern und Neuvertrag abschließen!

In den vergangenen Wochen haben IKB-Kund:innen Post von uns erhalten. Dieses Schreiben hat zu vielen Fragen und Kritik geführt. Mit den ausführlichen Informationen und Beilagen wollten wir unsere Kund:innen nicht verärgern. Aber wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, umfassend und transparent über die Vertragsbedingungen zu informieren.

Hier in Kürze eine Zusammenfassung der Inhalte, um offene Fragen bestmöglich zu beantworten:

Im postalischen Schreiben haben wir informiert über:

  • die Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen – Elektrische Energie (ALB) ab 15. Juni 2023 und Ihr Kündigungsrecht für den Fall, dass Sie mit den neuen ALB nicht einverstanden sind, und
  • eine beabsichtigte Strompreiserhöhung ab 24. Juli 2023 auf Basis der neuen ALB.

Gleichzeitig haben wir Ihnen das Angebot für einen neuen Stromliefervertrag mitgeschickt, der einen attraktiven Aktionsbonus in der Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. 20 % USt auf den Arbeitspreis für rund ein Jahr (24. Juli 2023 bis 30. Juni 2024) beinhaltet. Daraus ergibt sich für das Privatkundenprodukt „IKB Comfort-plus“ ein Arbeitspreis von 22,68 Cent/kWh inkl. 20 % USt und für das Businesskundenprodukt „IKB Comfort-plus-business“ ein Arbeitspreis von 23,16 Cent/kWh inkl. 20 % USt.

Achtung: Dieser Aktionsbonus gilt nur für Schnellentschlossene, die bis 30. Juni 2023 den Lieferantrag Elektrische Energie unterzeichnen und an uns zurückschicken.

Also gleich Vertrag abschließen und Bonus sichern!

Unser Versprechen an Neuvertrags-Kund:innen:

  • Wir bieten einen der günstigsten Strompreise Tirols
  • Keine Srompreiserhöhung bis Juli 2024
  • Mögliche Preissenkungen geben wir sofort an Sie weiter
  • Viele Vorteile aus Ihrem Altvertrag inklusive

 

Umstieg auf das neue Produkt durch Abschluss eines neuen Liefervertrags

Alle Kund:innen mit einem Standardprodukt haben in den letzten Wochen einen Brief mit den neuen Allgemeinen Lieferbedingungen (Version 15) sowie einem Angebot für den Umstieg auf ein neues Produkt erhalten.

  • Wir empfehlen Ihnen, das Vertragsangebot bis spätestens 30. Juni 2023 zu unterzeichnen und an die IKB zurückzusenden. Damit profitieren Sie vom Aktionsbonus in Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. USt auf den Arbeitspreis, der damit 22,68 Cent/kWh inkl. USt betragen wird.
  • Hinweis: Wenn Sie keinen neuen Liefervertrag mit der IKB abschließen, führt dies im Zuge der notwendigen Preisanpassung im bestehenden Vertrag zu höheren Preisen (z. B. bei Privatkund:innen 25,08 Cent/kWh inkl. USt für das Produkt IKB-comfort plus).

 

So schließen Sie Ihren neuen Energieliefervertrag ab (wurde Ihnen per Post zugeschickt):

truePer Post: „Lieferantrag Elektrische Energie“ im gelb umrandeten Feld unterschreiben, ins beiliegende, portofreie Antwortkuvert geben und in den Briefkasten werfen. Sie können den Lieferantrag auch telefonisch unter 0512 502 5299 bei uns anfordern.
trueoder Online: Kund:innen können den neuen Liefervertrag umweltschonend und rasch auch im Kundenportal abschließen.

 

Sie möchten den Lieferantrag gerne per Post zurückschicken, haben Ihn aber nicht mehr zur Hand?

Lieferantrag hier downloaden

Melden Sie sich hier mit Ihren Daten an und Sie können den bereits für Sie vorausgefüllten Lieferantrag downloaden.

Die sichere und verlässliche Stromversorgung für unsere Kund:innen im IKB-Versorgungsgebiet hat für uns oberste Priorität. Schon seit Jahren bieten wir unserer Kundschaft einen der günstigsten Strompreise aller österreichischen Energieversorgungsunternehmen.

Die bestehenden Stromlieferverträge führen aufgrund der diesen Verträgen zugrunde liegenden Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (Version 14) für 2023 und voraussichtlich auch für 2024 zu einer deutlichen Preissteigerung. Um den Preisanstieg jedoch moderat zu halten und flexibler auf Marktentwicklungen reagieren zu können, erhalten unsere Kund:innen in den nächsten Wochen neue ALB (Version 15) zugesandt. Auf Basis dieser ALB wird im Juli 2023 eine Anpassung der Arbeitspreise erfolgen, für das Produkt IKB-comfort plus auf 25,08 Cent/kWh inkl. USt.  

Um Innsbruck und Umgebung auch in Zukunft mit sauberer und günstiger Energie versorgen zu können, bieten wir unseren Kund:innen auf Basis der neuen ALB (Version 15) einen neuen Stromliefervertrag an. Schnellentschlossenen bieten wir bis 30. Juni 2023 einen Aktionsbonus in Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. USt, gültig bis Ende Juni 2024, an.

Wir haben laufend und immer transparent über die Entwicklungen am Energiemarkt und die zu erwartenden Auswirkungen auf unsere Kund:innen informiert. 

Die gute Nachricht vorweg: Das neue Produkt bietet weiterhin einen der günstigsten Strompreise aller österreichischen Energieversorger und Sicherheit für die Zukunft. Die Gesamtkosten erhöhen sich für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 2.900 kWh durch Bundeszuschüsse nur geringfügig.

  • Die neuen IKB-Produkte zählen weiterhin zu den günstigsten Stromprodukten der österreichischen Energieversorgungsunternehmen.
  • Haushaltskund:innen mit einem eigenen Stromzähler profitieren von den Zuschüssen der Bundesregierung. Damit wirkt sich die anstehende Preiserhöhung für rund 60 % der schon bisher von der IKB versorgten Haushalte nur geringfügig aus.
  • Die IKB muss zur Versorgung der Kund:innen – insbesondere im Winter – Strom in beträchtlichem Umfang an der Strombörse zukaufen, zuletzt zu deutlich höheren Preisen. Diese Mehrkosten müssen in die Preise eingerechnet werden.
  • Die bestehenden Lieferverträge sind mit „Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (Version 14)“ verbunden, die bestimmte Preisanpassungsregeln verpflichtend vorschreiben. Zu diesen derzeit gültigen Lieferbedingungen würde die Preisanpassung im Juni 2023 deutlich höher ausfallen, weshalb die derzeitig gültigen ALB (Version 14) durch neue ALB (Version 15) ersetzt werden.
  • Mit dem Abschluss eines Neuvertrags können wir unseren Kund:innen auch in Zukunft einen attraktiven Strompreis anbieten. Der Neuvertrag bietet zudem die Möglichkeit, auf Marktentwicklungen, insbesondere auf Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah zu reagieren.
  • Profitieren Sie dabei von einem Aktionsbonus in Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. USt auf den Arbeitspreis bis 30. Juni 2024. Diesen Aktionsbonus behalten Sie im Fall von Preisänderungen vor dem 30. Juni 2024!
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2.900 kWh Jahresverbrauch, Standardverbrauch für 2 Personen

Ein kleinerer Haushalt bezahlt rund 10 Euro pro Monat mehr. Die Gesamtkosten für Strom betragen zukünftig rund 61 Euro pro Monat. Dies entspricht für Haushaltskunden unter Berücksichtigung der Stromkostenbremse rund 20 % der bisherigen Jahresrechnung. Dies betrifft rund 60 % unserer Kundinnen und Kunden.

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3.500 kWh Jahresverbrauch, Standardverbrauch für 3 Personen

Ein mittlerer Haushalt bezahlt rund 17 Euro pro Monat mehr. Die Gesamtkosten für Strom betragen zukünftig rund 77 Euro pro Monat. Dies entspricht für Haushaltskunden unter Berücksichtigung der Stromkostenbremse rund 29 % der bisherigen Jahresrechnung.

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5.000 kWh Jahresverbrauch, Standardverbrauch für 4 Personen

Ein größerer Haushalt bezahlt rund 26 Euro pro Monat mehr. Die Gesamtkosten für Strom betragen zukünftig rund 109 Euro pro Monat. Dies entspricht für Haushaltskunden unter Berücksichtigung der Stromkostenbremse und des Stromkostenergänzungszuschusses rund 31 % der bisherigen Jahresrechnung.

Was macht der Bund?

  • Die Stromkostenbremse des Bundes deckelt den Energiepreis für Haushaltskunden mit eigenem Zähler auf 10 Cent/kWh netto für ein Grundkontingent von maximal 2.900 Kilowattstunden. Nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die tatsächlichen Energiepreise an.
  • Geltungsdauer: 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024
  • Automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung und bei den Teilzahlungsbeträgen.
  • Größere Haushalte mit mehr als 3 Personen erhalten für jede weitere Person 105 Euro pro Jahr. Details sind noch in Ausarbeitung.
  • Ein Großteil der stark gestiegenen Kosten für Netzverlustenergie wird durch einen Bundeszuschuss abgefedert.
  • Haushalte mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf erhalten zusätzlich einen Netzkostenzuschuss bis zu 200 Euro pro Jahr bis 30. Juni 2024. Voraussetzung ist die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten, welche wiederum eine GIS-Befreiung erfordern.
  • Zudem gibt es eine Reihe weiterer Fördermaßnahmen für verschiedenste Kundengruppen. Eine Übersicht finden Sie hier oesterreichsenergie.at/aktuelles/neuigkeiten/detailseite/ueberblick-entlastungsmassnahmen
  • Informationen zur Stromkostenbremse finden Sie hier: Stromkostenbremse

Was macht das Land Tirol?

Was macht die IKB?

  • Schnellentschlossene Kund:innen erhalten einen Aktionsbonus in Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. USt auf den Arbeitspreis bis 30. Juni 2024, wenn der „Lieferantrag Elektrische Energie“ bis zum 30. Juni 2023 bei der IKB einlangt. Diesen Aktionsbonus behalten Sie auch im Fall von Preisänderungen vor dem 30. Juni 2024
  • Energieberatung: Die IKB bietet ihren Kund:innen eine Beratung zu sparsamer Energienutzung und aktuellen Förderungen an – vor Ort in unserem Kundencenter, online, telefonisch oder per E-Mail.

Betroffene können alle Fragen zu den Informationsschreiben auch mit den AK-Expert:innen über die eigens eingerichtete Hotline unter 0800 225522 2000 klären. Per E-Mail können Fragen an strompreis(at)ak-tirol.com gerichtet werden. 

Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der AK-Website unter AK Tirol richtet Strompreis-Hotline ein | Arbeiterkammer Tirol

Unser neuer Preis im Vergleich

Häufige Fragen

Neuvertrag

Die bestehenden Lieferverträge sind mit „Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (Version 14)“ verbunden, die Preisanpassungen nach bestimmten Regeln verpflichtend vorschreiben und zu deutlich höheren Preisen ab 01. Juni 2023 führen würden.

Mit dem Abschluss eines Neuvertrags auf Basis der neuen ALB (Version 15) können wir unseren Kund:innen auch in Zukunft einen attraktiven Strompreis anbieten.

Der Umstieg auf unser neues Produkt und der damit verbundene Abschluss eines neuen Energieliefervertrags bietet auch die Möglichkeit, flexibler auf Marktentwicklungen, insbesondere auf künftige Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah reagieren zu können.

Nein, wenn der neue Lieferantrag unterschrieben an die IKB retourniert wird, erfolgt die nächste Jahresabrechnung wie gewohnt im jährlichen Rhythmus.

Nein, Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Sie erhalten auf Basis Ihres durchschnittlichen Verbrauchs eine Information über den neuen Teilzahlungsbetrag, bei dem die verschiedenen Boni und Zuschüsse bereits berücksichtigt sind.

Eine individuelle Anpassung der monatlichen Teilbetragszahlungen kann auf Wunsch jederzeit auf unserer Webseite unterTeilzahlungsbetrag anpassen selbst vorgenommen werden. Alternativ können Sie uns Ihre gewünschten Änderungen unter Angabe Ihrer Kundendaten (Kundennummer, Anlagennummer) auch per E-Mail an kundenservice(at)ikb.at mitteilen.

Nein, Sie müssen keinen Zählerstand ablesen. Es erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem bekanntgeben möchten, nutzen Sie dazu bitte die Möglichkeit zur Zählerstandsmeldung auf unserer Webseite unter Zählerstand bekanntgeben.

Die IKB erzeugt in ihren Kraftwerken sauberen Strom aus heimischer Wasserkraft. Der Kraftwerkspark wird laufend mit Photovoltaik-Großanlagen erweitert.

Aktuell muss die IKB zur Versorgung der Kundinnen und Kunden – insbesondere im Winter – Strom in beträchtlichem Umfang an der Strombörse zukaufen, zuletzt leider zu deutlich höheren Preisen. Diese Mehrkosten müssen in die Preise eingerechnet werden.

Das stimmt für die IKB nicht. Für das Geschäftsjahr 2022 rechnet die IKB mit einem um 21 Prozent unter dem Vorjahr liegenden Ergebnis. Unter Berücksichtigung von positiven Einmaleffekten ist das Ergebnis sogar um über 40 Prozent eingebrochen. Dies ist auf eine stark gesunkene Erzeugung in den eigenen Wasserkraftwerken zurückzuführen, die damit fehlenden Strommengen mussten teilweise zu extrem hohen Börsenpreisen zugekauft werden.

Aufgrund ihrer langfristigen Beschaffungsstrategie konnte die IKB die Preise für Kund:innen über einen langen Zeitraum konstant niedrig halten. Damit haben die Kundinnen und Kunden lange Zeit von unseren günstigen Strompreisen profitiert, während andere Stromlieferanten die Preise bereits früher deutlich erhöht haben.

Auch nach der Preisanpassung bietet die IKB einen der günstigsten Strompreise aller Energieversorgungsunternehmen Österreichs an.

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird in der Regel automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben – Sie müssen hierzu nichts tun. Auch der Netzkostenzuschuss wird ebenfalls automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde.

Mehrpersonenhaushalte mit mehr als 3 Personen erhalten ab der vierten Person 105 Euro pro Person und Jahr automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kund:innen, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt.

Alle Details zu den Entlastungsmaßnahmen des Landes für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen („Tirol-Zuschuss“) finden Sie hier: www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/

Einen Überblick aller Entlastungsmaßnahmen finden Sie hier: oesterreichsenergie.at/aktuelles/neuigkeiten/detailseite/ueberblick-entlastungsmassnahmen

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird für jeden Zähler für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt.

Wenn die Wärmepumpe mit einem eigenen Zähler bzw. Liefervertrag betrieben wird, wirkt die Stromkostenbremse für Haushalte in der Regel auf beiden Abrechnungen (Abrechnung des Haushaltsstroms und Abrechnung des Stroms für die Wärmepumpe).

Wenn die Wärmepumpe auf dem Hauptzähler des Haushalts mitbetrieben wird und damit keine separate Abrechnung des Stroms für die Wärmepumpe erfolgt, wirkt der Stromkostenzuschuss nur einmal auf den einen, gemeinsamen Zählpunkt.

Von einer Anlagenauftrennung und Umbau der Wärmepumpe auf einen eigenen Zähler raten wir dennoch ab. Die Kosten für die Umrüstung sind deutlich höher als der Nutzen durch die befristete Stromkostenbremse. Zudem fallen in der Folge für den zweiten, separaten Zähler dauerhaft zusätzliche Kosten des Netzbetreibers an.

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird für jeden Zähler für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt, egal für welche Anwendung der Strom verwendet wird. Für jede weitere Kilowattstunde wird der Energiepreis des jeweiligen Energielieferanten verrechnet.

Mehrpersonenhaushalte, an deren Adresse mehr als 3 Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen ein Zusatzkontingent zum Stromkostenzuschuss erhalten („Stromkostenergänzungszuschuss“). Für die vierte und jede weitere Person werden 105 Euro pro Jahr gutgeschrieben. Der Bund prüft automatisch (also in der Regel ohne Antrag), ob Sie die Voraussetzungen auf den Stromkostenergänzungszuschuss erfüllen. Ab Juni wird der Stromkostenergänzungszuschuss dann automatisch auf der Stromrechnung abgezogen. Für Haushalte, bei denen die automatische Prüfung und Gutschrift nicht funktioniert, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt.

Hinweis: Bei der IKB können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragstellung und der Datenabgleich mit dem Melderegister sind ausschließlich beim Bund möglich.

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