Wer eine Photovoltaikanlage an das Stromnetz anschließen möchte, muss das bei dem:der Netzbetreiber:in – wie etwa der IKB – beantragen. Für den Anschluss der Anlage werden Pauschalpreise verrechnet.
Neu ist: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) muss das pauschalierte Netzzutrittsentgelt nicht bezahlt werden, wenn bereits ein passender Netzanschluss vorhanden ist und keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Alle, die das Entgelt bereits entrichtet haben, bekommen den Betrag automatisch in Form einer Gutschrift rückerstattet.