Eltern mit Kind vor dem Laptop

Grundversorgung

Die Grundversorgung ist Ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine sichere Stromversorgung. Sie stellt sicher, dass Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen jederzeit mit Strom beliefert werden – auch dann, wenn die persönliche oder finanzielle Situation gerade schwierig ist.

Wenn Sie sich auf die Grundversorgung berufen, beliefert Sie IKB zu denselben Bedingungen und zu demselben Preis, die auch für neue Kundinnen und Kunden in unseren Standardprodukten gelten. 

Kurz gesagt
 

Grundversorgung bedeutet: Sie werden zum jeweiligen Preis unserer Standardprodukte für Neukundinnen und Neukunden mit Strom versorgt.

Für wen gilt die Grundversorgung?

Sie können sich auf die Grundversorgung berufen, wenn

  • Sie Haushaltskundin, Haushaltskunde oder ein Kleinunternehmen sind und
  • sich Ihre Verbrauchsanlage im Verteilnetzgebiet der IKB befindet, in dem IKB Haushaltskundinnen und Haushaltskunden mit Strom beliefert.
     

Was kostet die Grundversorgung?

Es gilt der Preis, den IKB neuen Kundinnen und Kunden für ihre Standardprodukte anbietet. Wie bei jedem Stromprodukt kommen zum Energiepreis noch die Netzentgelte, Abgaben und Steuern hinzu, die vom Netzbetreiber verrechnet werden.
 

Welche Bedingungen gelten?

  • IKB kann eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Eine im Zusammenhang mit der Belieferung abverlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung beträgt maximal die Höhe der Teilbetragszahlung für einen Monat für das jeweilige Standardprodukt.
  • Bleiben Sie sechs Monate lang ohne Zahlungsverzug, erhalten Sie eine geleistete Sicherheit zurück bzw. es wird von einer Vorauszahlung abgesehen.

Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) der IKB in ihrer jeweils gültigen Fassung.
 

Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten

Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen können, kontaktieren Sie IKB bitte frühzeitig. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Ihnen stehen unter anderem folgende Möglichkeiten offen:

  • Ratenzahlung Ihrer offenen Beträge
  • kostenlose Beratung durch unsere Anlauf- und Beratungsstelle

Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Energiearmut“ [https://www.ikb.at/kundenservice/energiearmut].

Häufige Fragen zur Grundversorgung

Die Grundversorgung ist Ihr gesetzliches Recht, mit Strom versorgt zu werden. Berufen Sie sich darauf, beliefert Sie IKB zu denselben Bedingungen und zum selben Preis, die auch für neue Kundinnen und Kunden im Standardprodukt gelten.

Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen, deren Verbrauchsanlage im Verteilnetzgebiet der IKB liegt, in dem IKB Haushaltskundinnen und Haushaltskunden mit Strom beliefert.

Sie zahlen den Preis, den IKB neuen Kundinnen und Kunden für ihr Standardprodukt anbietet – zuzüglich Netzentgelte, Abgaben und Steuern, wie bei jedem Stromprodukt.

Eine im Zusammenhang mit der Belieferung abverlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung beträgt maximal die Höhe der Teilbetragszahlung für einen Monat für das jeweilige Standardprodukt. Bleiben Sie sechs Monate lang ohne Zahlungsverzug, erhalten Sie sie zurück bzw. es wird von einer Vorauszahlung abgesehen.

Die Grundversorgung ist zeitlich nicht befristet. Sie können jederzeit in ein anderes Produkt von IKB oder zu einem anderen Lieferanten wechseln

Damit Sie nicht ohne Strom bleiben, werden Sie in diesem Fall in der Regel automatisch im Rahmen der Auffangversorgung weiter beliefert. Wir empfehlen Ihnen dennoch, rasch einen neuen Liefervertrag abzuschließen. Details dazu finden Sie auf unserer Seite „Auffangversorgung“.

  • Ratenzahlung Ihrer offenen Beträge
  • kostenlose Beratung durch unsere Anlauf- und Beratungsstelle

Kontaktieren Sie IKB bitte frühzeitig. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

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