Auffangversorgung
Was ist die Auffangversorgung?
Die Auffangversorgung ist eine gesetzliche Schutzmaßnahme nach dem österreichischen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, BGBl. I 2025/91). Sie greift automatisch, wenn Haushalte oder Kleinunternehmen ohne gültigen Stromliefervertrag dastehen – etwa weil ihr bisheriger Lieferant ihren Stromliefervertrag gekündigt hat, insolvent wurde oder seinen Betrieb eingestellt hat.
Wichtig
Die Auffangversorgung startet automatisch – Sie müssen nichts unternehmen. Die IKB informiert Sie schriftlich über Beginn, Dauer und wesentliche Inhalte Ihres neuen Vertragsverhältnisses sowie über Ihr Recht, jederzeit zu einem Lieferanten Ihrer Wahl zu wechseln. Die Auffangversorgung ist zeitlich befristet und gilt nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten.
Wenn Sie nicht innerhalb von sechs Monaten einen neuen Stromliefervertrag abschließen, werden Sie von Ihrem Netzbetreiber abgeschaltet. Sie werden dann nicht mehr mit Strom versorgt.
| Wer wird versorgt? | Wie lange dauert sie? | Kein ALB-Verhältnis | Jederzeit wechseln |
|---|---|---|---|
| Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen in Innsbruck (im Verteilnetzgebiet der IKB), die keinen aufrechten Liefervertrag haben. | Maximal 6 Monate. Sie können jederzeit mit 14-tägiger Frist kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. | Die Auffangversorgung erfolgt ohne gesonderte ALB – ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 31 und § 32 ElWG. | Sie haben das Recht, während der gesamten Laufzeit ohne Bindungsfrist zu einem Lieferanten Ihrer Wahl zu wechseln. |
Wann beginnt die Auffangversorgung?
Ihr bisheriger Stromlieferant stellt den Betrieb ein, oder Ihr Vertrag läuft ohne Anschlussvertrag aus.
Der Netzbetreiber informiert Sie unverzüglich über die bevorstehende Belieferung und über Ihr Widerspruchsrecht.
Ab dem Tag nach Beendigung Ihres alten Vertrags beliefert die IKB Sie automatisch. Sie erhalten ein Informationsschreiben mit allen Vertragsdetails.
Informieren Sie sich unter www.tarifkalkulator.at über verfügbare Angebote.
Der Netzbetreiber informiert Sie schriftlich (eingeschriebener Brief). Bei fehlendem Anschlussvertrag droht Abschaltung.
Wichtiger Hinweis
Haben Sie Ihren alten Vertrag selbst gekündigt, besteht kein Anspruch auf Auffangversorgung. Bitte schließen Sie in diesem Fall rechtzeitig einen neuen Liefervertrag ab.
Preise in der Auffangversorgung für Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen
Die Preisgestaltung ist gesetzlich durch § 33 ElWG und die Verfahrensanordnung der E-Control geregelt. Der Preis für die Stromlieferung setzt sich aus einem variablen, börsenbasierten Arbeitspreis und einem Gesamtaufschlag zusammen.
Preis Privatkund:innen (Haushalt)
| Energiepreis | netto (exkl. 20 % USt) | brutto (inkl. 20 % USt) |
|---|---|---|
| Arbeitspreis (Cent/kWh) | 9,99 | 11,99 |
| Gesamtaufschlag (Cent/kWh) | 4,49 | 5,39 |
| Gesamtsumme (Cent/kWh) | 14,48 | 17,38 |
Netzentgelte, Abgaben und Steuern werden gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen verrechnet und sind nicht Bestandteil des Energiepreises. Nicht enthalten ist die Gebrauchsabgabe auf Energie, die in manchen Gemeinden anfällt.
Preisformel Haushalt (§ 33 Abs. 2 ElWG):
Arbeitspreis = (0,8 × Ø EEX Base Month Future) + (0,2 × Ø EEX Peak Month Future)
Berechnung über alle Monatsfutures des laufenden Quartals auf Basis der Handelsergebnisse des Vorquartals. Aktualisierung jeweils zu Quartalsbeginn.
Preishistorie - Q2
| Energiepreis | netto (exkl. 20 % USt) | brutto (inkl. 20 % USt) |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | 7,61 | 9,13 |
| Gesamtaufschlag (Cent/kWh) | 4,49 | 5,39 |
| Gesamtsumme (Cent/kWh) | 12,10 | 14,52 |
Preis Kleinunternehmen
| Energiepreis | netto (exkl. 20 % USt) | brutto (inkl. 20 % USt) |
|---|---|---|
| Arbeitspreis (Cent/kWh) | 10,20 | 12,24 |
| Gesamtaufschlag (Cent/kWh) | 4,49 | 5,39 |
| Gesamtsumme (Cent/kWh) | 14,69 | 17,63 |
Netzentgelte, Abgaben und Steuern werden gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen verrechnet und sind nicht Bestandteil des Energiepreises. Nicht enthalten ist die Gebrauchsabgabe auf Energie, die in manchen Gemeinden anfällt.
Preisformel Kleinunternehmen (§ 33 Abs. 2 ElWG):
Arbeitspreis = 1,0 × Ø EEX Austrian Power Base Month Future
Kleinunternehmen werden ausschließlich auf Basis des Base-Produkts abgerechnet (kein Peak-Anteil).
Preishistorie - Q2
| Energiepreis | netto (exkl. 20 % USt) | brutto (inkl. 20 % USt) |
|---|---|---|
| Arbeitspreis (Cent/kWh) | 8,04 | 9,65 |
| Gesamtaufschlag (Cent/kWh) | 4,49 | 5,39 |
| Gesamtsumme (Cent/kWh) | 12,53 | 15,04 |
Einspeisung (PV-Anlagen)
Hinweis für PV-Anlagenbesitzer:innen
Speisen Sie über Ihren Zählpunkt Strom ein, übernimmt die IKB die Einspeisung zu Marktpreisen (Day-Ahead-Großhandelsmarktpreis der österreichischen Gebotszone), abzüglich der aliquoten Aufwendungen für Ausgleichsenergie. Der Gesamtaufschlag gilt bei Einspeisung nicht (§ 32 Abs. 2 ElWG).
Die Auffangversorgung (§ 31 ElWG) greift, wenn Ihr Lieferant ausfällt oder Ihr Vertrag ohne Anschluss endet – automatisch, ohne ALB, auf Basis von Börsenpreisen. Die Grundversorgung (§ 30 ElWG) ist ein gesondertes Angebot zu festgelegten Bedingungen. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben, aber mit unterschiedlichen Auslösern und Preisstrukturen.
Nein – die Auffangversorgung startet automatisch. Sie können der Belieferung bis zum letzten Tag Ihres alten Vertrags formlos gegenüber der IKB widersprechen. Beachten Sie: Bei Widerspruch ohne neuen Liefervertrag droht Abschaltung.
Die Auffangversorgung dauert maximal 6 Monate. Sie endet automatisch oder früher, wenn Sie einen neuen Lieferanten wählen. Eine Kündigung durch Sie ist jederzeit mit 14-tägiger Frist möglich.
Der Arbeitspreis basiert auf dem EEX Austrian Power Month Future (Strombörse). Für Haushalte: 80 % Base + 20 % Peak. Für Kleinunternehmen: 100 % Base. Der Preis wird quartalsweise aktualisiert und auf dieser Seite veröffentlicht. Hinzu kommen ein Gesamtaufschlag sowie Netzentgelt, Abgaben, Steuern sowie eine allfällige Gebrauchsabgabe.
Ja – Sie haben das gesetzliche Recht, während der gesamten Dauer jederzeit zu einem Lieferanten Ihrer Wahl zu wechseln. Es gibt keine Bindungsfrist. Nutzen Sie den E-Control-Tarifkalkulator (www.e-control.at) zum Vergleich.
4 Wochen vor Ende erhalten Sie eine schriftliche Warnung (eingeschriebener Brief) des Netzbetreibers. Haben Sie bis zum Ende der 6 Monate keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen, kann der Netzzugang abgeschaltet werden. Handeln Sie daher frühzeitig.
Eingespeister Strom wird durch die IKB zu Marktpreisen (Day-Ahead-Großhandelsmarktpreis) übernommen, abzüglich der aliquoten Ausgleichsenergiekosten. Der Gesamtaufschlag gilt bei der Einspeisung nicht (§ 32 Abs. 2 ElWG).
Nein. Bei einer Eigenkündigung besteht kein Recht auf Auffangversorgung (§ 31 Abs. 2 ElWG). Bitte schließen Sie vor Kündigung Ihres bestehenden Vertrags einen neuen Liefervertrag ab.
Sie genießen alle gesetzlich verankerten Rechte nach ElWG: Lieferantenwechsel (§ 25), Ratenzahlung (§ 28), kostenlose Jahresrechnung auf Anfrage sowie Beratung durch die E-Control-Schlichtungsstelle (§ 35). IKB informiert Sie laufend über Preisentwicklungen.
