Wasser abmelden

Bestehenden Wasser- und Kanalanschluss an- bzw. abmelden

Anmeldung

Ein Wasser- oder Abwasseranschluss kann seitens der IKB ausschließlich auf die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin bzw. den Eigentümer angemeldet werden.

Bitte übermitteln Sie uns hierfür entweder:

  • den aktuellen Grundbuchauszug oder
  • falls die Änderung noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, den unterzeichneten Kaufvertrag (erste und letzte Seite) an kundenservice(at)ikb.at.

Selbstverständlich nehmen wir die Ummeldung auch gerne persönlich in unserem Kundencenter vor.
Besuchen Sie uns:
Salurner Straße 11,
montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr,
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Abmeldung

Eine Abmeldung des Wasseranschlusses ist in der Regel nicht notwendig – dieser bleibt auch beim Eigentümerwechsel bestehen. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei einem Hausabriss, kann der Wasserzähler dauerhaft ausgebaut und der Anschluss stillgelegt werden. Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkauft haben, schicken Sie uns bitte den Kaufvertrag (erste und letzte Seite). Damit können wir den Anschluss auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer ummelden. Eine Abmeldung ohne Nachweis des Eigentumswechsels (z. B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) ist leider nicht möglich.

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Außerhalb Österreichs erreichen Sie uns unter der Nummer: +43 512 502-5639

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