Die Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen laut §134 Wasserrechtsgesetz (WRG) im Abstand von 5 Jahren ihre Anlagen einer Fremdüberwachung durch Sachverständige unterziehen. Die IKB ist eines von 5 zertifizierten Wasserversorgungsunternehmen in Österreich, das für die Durchführung von Fremdüberwachungen bestens qualifiziert ist. Sie können unser langjähriges Know-how gewinnbringend bei der Fremdüberwachung nutzen.
Mit der Fremdüberwachung und der Wasserverlustanalyse sprechen wir ganz besonders öffentliche und private Wasserversorger an, die Wasserleitungsnetze betreiben.
Unsere Leistungen
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