Der IKB-Härtefonds
Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten rund um Ihre Stromkosten
Es kann vorkommen, dass die fristgerechte Begleichung der Stromrechnung eine Herausforderung darstellt. In so einem Fall kann der IKB-Härtefonds unterstützen. Damit können Kundinnen und Kunden in finanziell schwierigen Situationen einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von 200 Euro zu Ihrer offenen Rechnung erhalten.
Wer kann um Unterstützung ansuchen?
Der Zuschuss kann von Personen mit AK-Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Tirol beantragt werden – und jeweils für eine Anlage gewährt werden.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Jede Unterstützung wird einzeln geprüft. Die Entscheidung über die Vergabe der Zuschüsse erfolgt durch die AK.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Arbeiterkammer Tirol unter 0800/22 55 22 oder innsbruck(at)ak-tirol.com
Erweiterung des IKB-Härtefonds
Kundinnen und Kunden, die vom ORF-Beitrag (GIS-Gebühr) befreit sind, erhalten zusätzlich 3 Cent/kWh netto Rabatt auf den Strompreis – für maximal 2.900 kWh pro Jahr.
Dies entspricht einer maximalen Entlastung von 87 Euro netto bzw. 104 Euro brutto pro Haushalt. Die Abwicklung erfolgt mit der Arbeiterkammer Tirol. Der Unterstützungsbetrag wird auf der nächsten IKB-Stromrechnung gutgeschrieben.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Arbeiterkammer Tirol unter 0800/22 55 22 oder innsbruck(at)ak-tirol.com
