Rechnungserklärung Strom
Wählen Sie auf der Rechnung eine Zeile oder einen Bereich per Mausklick aus und Sie erhalten im rechten Bereich dazu passende Fragen und Antworten.
Fragen, die Sie vielleicht interessieren:
Angabe des Rechnungsempfängers und der Postadresse.
Angabe Ihrer persönlichen Kunden- und Anlagennummer.
Angabe der persönlichen Daten des Kunden, bzw. des Leistungsempfängers.
Das Kundencenter der IKB ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zur Rechnung und zum Thema Strom.
Der Ort an dem Strom geliefert wird.
Erstellungsdatum der Rechnung.
Der Abrechnungszeitraum zeigt die Zeitspanne an, in der der Verbrauch/die Leistung abgerechnet wurde.
Der Jahresverbrauch zeigt den Gesamtjahresverbrauch auf.
Die Energiekosten bilden die Summe aus Energie-Grundpreis und Energie-Arbeitspreis.
Die Netzdienstleistungen sind die Summe aus Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Messentgelt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Seite 2 Ihrer Rechnung.
Die gesetzlichen Abgaben setzen sich aus der Elektrizitätsabgabe, dem Erneuerbaren-Förderbeitrag, der Erneuerbaren-Förderpauschale und der Gebrauchsabgabe-Energie sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer von 20 Prozent zusammen. Die genauen Positionen finden Sie auf Seite 2.
Wir rechnen Ihre vorläufigen Jahreskosten hoch. Anhand dieser legen wir Ihre Teilbeträge bis zur nächsten Jahresabrechnung fest. Mit der Rechnungslegung werden diese Teilbetragszahlungen dem tatsächlichen Rechnungsbetrag gegenübergestellt.
Durch die Gegenüberstellung der geleisteten Zahlungen mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag. Daraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Forderung.
Zusammenfassung der neuen Teilbeträge für die kommende Rechnungsperiode mit Angabe der Fälligkeiten. Der Teilbetrag wird auf Basis der Jahresabrechnung berechnet (Zwölftel der voraussichtlichen Jahreskosten).
Fragen, die Sie vielleicht interessieren:
Angabe Ihrer Kunden- und Anlagennummer.
Der Zeitraum stellt die Produkt- bzw. Preisänderungen innerhalb des Abrechnungszeitraumes zeitlich dar.
Bezeichnung Ihres Stromproduktes.
Der Energie-Grundpreis ist die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Energiedienstleistungen.
Der Energie-Arbeitspreis ist die verbrauchsabhängige Preiskomponente für Energiedienstleistungen.
Der Grundpreis für die Netznutzung ist die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Netzdienstleistungen.
Der Netznutzungs-Arbeitspreis ist die verbrauchsabhängige Preiskomponente für Netzdienstleistungen. Mit dem Netznutzungsentgelt werden die Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems abgegolten.
Beim Energietransport entstehen Netzverluste. Für den Ausgleich dieser muss Energie eingekauft werden. Die Kosten für den Einkauf dieser Energie werden durch das Netzverlustentgelt abgegolten. Das Netzverlustentgelt wird von der Energie-Control-Kommission verordnet (Systemnutzungstarife-Verordnung).
Beim Messpreis handelt es sich um die monatliche "Miete" für den Stromzähler.
Der Energiepreis ist die Summe aus Energie-Grundpreis und Energie-Arbeitspreis.
Die Netzkosten sind die Summe aus Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Messentgelt.
Eine bundesweit geregelte, einheitliche Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch von elektrischer Energie je Kilowattstunde.
Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist ein Beitrag gemäß §75 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 zur Abdeckung der für die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen erforderlichen Mittel abzüglich der durch die Erneuerbaren-Förderpauschale vereinnahmten Mittel.
Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist ein Beitrag gemäß §73 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 pro Zählpunkt zur Abdeckung der für die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen erforderlichen Mittel.
Der Zählpunkt ist die eindeutige Identifikationsnummer des Einspeise- und Entnahmepunktes am Anlagenstandort, an dem der Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird.
Abgabe für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden z. B. Stromnetze.
Fragen, die Sie vielleicht interessieren:
Der Zählerstand ist ein Ablesewert zu einem bestimmten Zeitpunkt (Ablesetag). Weiters wird hier angegeben, durch wen die Ablesung erfolgte oder wie der Ablesewert ermittelt wurde.
Die Differenz zeigt den Unterschied aus dem letzten und aktuell abgelesenen Zählerstand.
Die Wandlerkonstante ist jener Wert, mit dem die Zählerstandsdifferenz multipliziert wird, um die verbrauchten kWh (Kilowattstunden) zu berechnen.
Der Zählpunkt ist die eindeutige Identifikationsnummer des Einspeise- und Entnahmepunktes am Anlagenstandort, an dem der Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird.
Weiters wird das Standardlastprofil, welches dem Zählpunkt zugeordnet ist, ausgewiesen (z.B. H0 = Haushalt)
Die Gerätenummer ist eine von der IKB vergebene, eindeutige Identifikationsnummer des Zählers. Der Stromzähler ist ein Gerät zum Messen des Stromverbrauches bzw. von elektrischer Energie in kWh (Kilowattstunden).
Die Erläuterung zeigt, von wem der oben angeführte Zählerstand abgelesen wurde.
Die Stromkennzeichnung ist eine Information über die Zusammensetzung der gelieferten Energie. Aufgrund §45 (2) EIWOG ist die IKB (und auch alle anderen Stromlieferanten Österreichs) dazu verpflichtet, auf der Stromrechnung den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern auszuweisen.
Stromkostenübersicht
Gesetzliche Vorgaben sorgen dafür, dass Rechnungen häufig durch zu viel Information unübersichtlich wirken. Deswegen haben wir für unsere Kunden eine Stromkostenübersicht entwickelt.
Sie hilft Ihnen bei folgenden Fragen:
- Habe ich ein Guthaben oder muss ich etwas nachzahlen?
- Wie hoch war mein Stromverbrauch
- Wie viel zahle ich künftig pro Monat?
Sie möchten die Stromkostenübersicht erhalten?
Kontaktieren Sie einfach unser Kundenservice-Team unter 0 800 500 502