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Innsbruck von oben

IKB: Vergleich mit VKI zur Preisanpassungsklausel wird angestrebt

(Innsbruck, 22. Oktober 2020) Im Herbst 2019 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Strompreisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt. Damit fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Nach Ansicht des VKI waren daher die von der EVN auf Grundlage dieser gesetzwidrigen Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückzahlen.

Dieselbe Klausel wurde auch von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) verwendet. Analog zur EVN hat der VKI vor einigen Monaten die IKB dahingehend geklagt, dass die von der IKB verwendete Klausel unrechtmäßig sei. In diesem Verfahren hat das Gericht in erster Instanz zu Gunsten des VKI entschieden. Während das Verfahren in die zweite Instanz geht, arbeitet die IKB - wie viele andere Energieversorgungsunternehmen in Österreich - mit dem VKI an einer Vergleichslösung für ihre Kundinnen und Kunden.

Sobald eine einfache, konsumentenfreundliche und rechtskonforme Lösung feststeht, wird die IKB darüber informieren.

 

Für Fragen steht zur Verfügung:

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
Kundenservice
0 800 500 502
kundenservice(at)ikb.at