Fibernet: Wichtige Information über vertragliche Änderungen
Mit dem „IKB-Fibernet“ bietet die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ein leistungsstarkes und regionales Glasfaser- und Breitbandnetz an. Blitzschnelle Up- und Downloads, Videostreaming, Full-HD-TV, Telefonie u.v.m. sind mit dem Glasfasernetz der IKB schon jetzt in vielen Haushalten und Unternehmen in hoher Qualität verfügbar. Allerdings treiben steigende Kosten in allen Sektoren die Preise aktuell in die Höhe. Kaum ein Bereich bleibt von Teuerungen unberührt. Die vollen Auswirkungen der Inflation und die Entwicklung der Preise sind noch nicht abzuschätzen, sodass es notwendig ist, Entgelte wertzusichern.
Kundmachung gemäß § 133 Abs 4 TKG Information über vertragliche Änderungen
Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen. Es sollen ab dem 1. März 2023 folgende Änderungen in Kraft treten:
Durch die Einführung einer Wertsicherung ist die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG ist dazu berechtigt, eine Entgelterhöhung zwischen dem 01.04. und dem 31.12. eines jeden Kalenderjahres, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, in dem sich die Indexbasis geändert hat, vorzunehmen. Sollte der maßgebliche Wert eine Entgeltreduktion zur Folge haben, erfolgt diese mit dem 01.04. jenes Kalenderjahres, das auf jenes Kalenderjahr folgt, in welchem sich die Indexbasis geändert hat. Zur Berechnung der Wertsicherung wird der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI) – und sofern dieser nicht mehr erscheinen sollte, der an seine Stelle tretende und sofern auch ein solcher fehlen sollte, ein weitestgehend ähnlicher Index – herangezogen. Als Indexbasis = 100 dient der Jahres-VPI 2020.
Produkte, die von der Wertsicherung betroffen sind:
- Fiber20
- Fiber40
- Fiber50
- Fiber75
- Fiber80
- Fiber100
- Fiber150
- Fiber200
- Fiber300
- Fiber500
- Fiber1000
- FiberTV20
- FiberTV75
- FiberTV100
- FiberTV150
- FiberTV300
- FiberTV-Small
- FiberTV-Medium
- FiberTV-Large
- FiberTV-Streaming
- FiberFlex10
- FiberFlex40
- FiberFlex100
- IPTV
- basic@ikbnet-aktiv IDSL
- basic-aktiv (IDSL)
- fiber-aktiv
- fiber-comfort
- fiber-prestige
- home-basic@ikbnet
- IDSL basic
- IDSL aktiv
- ikbnet@home
- Level 1 (Basic) Internet
- Level 2 (Aktiv-2 Mbit/s) Internet
- Level 2 (Aktiv) Internet
- Level 3 (Comfort) Internet
- mobil basic
- mobil aktiv
- W-Lan Internet
- W-Lan basic
- W-Lan aktiv
- W-Lan Light
- Business 1
- Business 2
- Business 3
- Business 4
- Business 5
- Business 6
- Business 7
- business@ikbnet 1
- business@ikbnet 2
- business@ikbnet 3
- business@ikbnet 4
- business@ikbnet 5
- Business Internet 1
- Business Internet 2
- Business Internet 3
- Business Internet 4
- Business Internet 5
- Business Internet 6
- businesspro@ikbnet
- Business RSL1
- Business RSL 2
- Business RSL 3
- Business RSL 4
- Business@rsl2
- Business light
- KMU Level 1
- KMU Level 2
- KMU Level 3
- KMU Level 4
- KMU Level 5
- Business Internet IDSL
- Business DSL 1
- Business DSL 2
- Business DSL 3
- Business DSL 4
- Business Pro 1
- Business Pro 2
- Business Pro 3
- Business Pro 4
- Business Pro All-in-1
- business@basic
- Business Internet IDSL
- ISDN 1 Anschluss
- ISDN 2 Anschlüsse
- ISDN 4 Anschlüsse
- SIP – 2 Kanäle
- SIP – 4 Kanäle
- SIP – 5 Kanäle
- SIP – 10 Kanäle
- SIP – 30 Kanäle
- VoIP Prio
- CityLAN direkt
- CityLAN ring
- City LINE
- CityCore
- Housing
- Hosting
Kund:innnen haben das Recht, bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 1. März 2023 kostenlos zu kündigen. Es fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an. Die Kündigung muss bis zum oben genannten Datum bei uns, Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, Salurner Straße 11, 6020 Innsbruck oder kundenservice(at)ikb.at, zugegangen sein. Die Kündigung wird mit Einlangen bei uns wirksam. Zu diesem Zeitpunkt endet Ihr Vertrag. Abweichend können Sie ein Wunschdatum (spätestens jedoch den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung) in Ihrer Kündigung angeben. Bitte beachten Sie die Fristen für allfällige Rufnummernmitnahme.
Die vollständige Fassung der geänderten Bedingungen finden Sie unter: Formulare & Downloads
Online seit 28.11.2022