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Stromanbieter wechseln: Worauf gilt es zu achten?

Seit 2001 darf jede:r nach Belieben Strom anbieten und Strom beziehen. Die Liberalisierung des Energiemarktes hat diversesten Stromanbietern Tür und Tor geöffnet, um einer der günstigen Anbieter unter vielen zu werden. Bei den Konsument:innen bleibt oft Ratlosigkeit zurück, welcher denn nun tatsächlich der passende ist und von zahlreichen Seiten wird der (regelmäßige) Umstieg wärmstens ans Herz gelegt.
Dabei berichtet so manch eine:r von eher minderen Erfahrungen mit dem Wechsel zu einem vermeintlich günstigeren Stromanbieter. Zwischen verschwiegenen Zusatzkosten und tatsächlicher Ersparnis gibt es vieles. Worauf man achten kann, damit man sich eher in der zweiten Situation wiederfindet, behandeln wir im Folgenden.

Stromanbieter wechseln – wann lohnt es sich?

Prinzipiell kann man den Stromanbieter jederzeit wechseln, es sei denn man befindet sich noch innerhalb einer Mindestvertragsdauer des aktuellen Vertrags. Außerdem ist die Kündigungsfrist zu beachten, aber abgesehen davon, hat man als Kunde und Kundin alle Freiheiten. Es gibt jedoch selbstverständlich Anlässe, die besonders dazu einladen, sich schlau zu machen und gegebenenfalls die Seiten zu wechseln.

IKB-Kundenberatung
IKB-Kundenberatung

Bei einem Umzug beispielsweise bietet sich eine Prüfung besonders an, denn das neu aufgeschlagene Lager hat möglicherweise einen anderen Stromverbrauch und danach kann sich die Entscheidung für den ein oder anderen Anbieter richten. Zieht man weiter weg, hat man unter Umständen den alten Anbieter gar nicht mehr zur Verfügung und muss sich ohnehin darüber informieren, welche Stromlieferanten vor Ort überhaupt ihre Leistungen anbieten.

Wenn der Stromverbrauch sich verändert, früher konstant war und plötzlich variiert oder umgekehrt, ist auch anzuraten den Anbieter, oder das Strompaket zu ändern. Wenn man beispielsweise eine Grundpauschale bezahlt, weil der Stromverbrauch ohnehin jeden Monat in etwa gleichgeblieben ist und sich dieser Umstand verändert, tut man gut daran auf einen verbrauchsbezogenen Preis umzusteigen.

Empfohlen wird darüber hinaus, den Strompreis regelmäßig zu beobachten. Wenn dieser stark sinkt und man einen fixen kWh-Preis im Vertrag vereinbart hat, bleibt man mitunter an einem zu hohen Satz hängen. Ein indexbasierter bzw. variabler Preis passt sich dagegen den Schwankungen an. Zum Problem wird das nur, wenn der Index für die Strompreise plötzlich wieder steigt.

Als Faustregel gilt, dass man sich vor großen Werbeversprechungen hüten sollte. Hinter atemberaubenden Wechselprämien verstecken sich oft lange Mindestvertragsdauern oder hohe Monatsraten ab dem zweiten Jahr. Die Anbieter hinter solchen Angeboten schieben die „Abers“ in das Kleingedruckte ab, wohin es sich dementsprechend lohnt einen genaueren Blick zu werfen, insbesondere bei allzu verlockenden Preisen.

Zum Teil schlechte Erfahrungen beim Stromwechsel laut Arbeiterkammer

Wer bereits seinen einmal Anbieter gewechselt hat, hat im besten Fall nicht viel zu erzählen. Ein paar Daten angeben, dem alten Anbieter kündigen und, wenn alles gut geht, auch weniger bezahlen. Nicht zuletzt die Arbeiterkammer Tirol berichtet von der Kehrseite: von den eben erwähnten Versprechungen, die am Ende nicht gehalten werden. Versteckte Haken kommen nicht und wenn, dann nur überaus klein gedruckt am Rande eines vernachlässigten Dokumentes zur Sprache.
Aus diesem Grund ist es beim Wechsel umso wichtiger, nicht voreilig zu entscheiden und alle Komponenten des Vertrages genau zu prüfen, damit man sich die (zugegeben zumeist recht kleine) Mühe des Umstiegs nicht umsonst gemacht hat, ja vielleicht sogar draufzahlt.

Stromvergleich: Billiger Strom vs. Grüner Strom?

Wenn man auf Schnäppchenjagd geht, muss man bei umwelttechnischen oder ethischen Fragen eben oft zurückstecken. Billig und umweltfreundlich ist nicht möglich – würde man meinen. Zumindest beim Strom weht der Wind anders. Da sind Stromanbieter, deren Strom aus Wasserkraft, oder mithilfe von Wind- oder Sonnenenergie gewonnen wird, preislich bei den Spitzenreitern dabei. Man muss sich also nicht zwischen mehr Geld in der Geldtasche und Umweltfreundlichkeit entscheiden.
Das gilt zumindest zum Teil, denn Nachhaltigkeit kennt Abstufungen. Das hat auch das Österreichische Umweltzeichen entdeckt und renommiert nur eine Handvoll Anbieter mit dem wertvollen Label. Aber selbst bei diesen Energielieferanten muss der Mammon nicht allzu sehr strapaziert werden. Letztendlich entscheidet jede:r Kunde:in selbst, was ihm/ihr lieb und teuer ist.

Vom Vergleich zum Wechsel: Schritt für Schritt

Zum Abschluss zeigen wir in aller Kürze und doch detailliert den Weg von der Auswahl eines neuen Anbieters bis zum vollendeten Umstieg auf.

1. Neuen Anbieter finden

  • ersten Überblick verschaffen

  • Pakete und Angebote der Favoriten gegenchecken

  • gegebenenfalls anrufen und beraten lassen

  • Musterunterlagen (Jahresabrechnung, Monatsrechnung, etc.) zusenden lassen

2. Kündigungsfristen beim alten Vertrag einplanen

3. Fristgerecht mit dem neuen Anbieter den Vertrag abschließen

4. Den alten Vertrag mit selbigem Datum kündigen (damit die Übergangszeit möglichst nahtlos verläuft, zu Stromausfällen kommt es allerdings ohnehin nicht)

5. Benötigte Daten und Informationen

  • Name, Geburtsdatum, Adresse
  • E-Mailadresse, Telefonnummer
  • Datum der Anmeldung / gewünschter Lieferbeginn
  • Bankverbindung
  • Evtl. die letzte Jahresabrechnung
  • Zählpunktbezeichnung (einzusehen auf der Jahresabrechnung)

Bei der IKB kann man sich auch ganz einfach online mithilfe eines Internetformulars anmelden. Dazu muss man nur die geforderten Daten in die Matrize eingeben und um den Rest kümmern wir uns. Als lokales Unternehmen bieten wir selbstverständlich auch die Möglichkeit, mit einem/einer Mitarbeiter:in persönlich den Vertrag abzuschließen.
Ab dem Umstieg selbst ändert sich eigentlich nicht viel. Für Zähler, Zufuhr und Anbindung ist nach wie vor der Netzbetreiber zuständig, selbiges gilt für Störungen. Der Stromanbieter ist einzig und allein für die Abrechnung verantwortlich. Ihm wird auch der Zählerstand wie vereinbart mitgeteilt.

 

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