E-Evidence Kontaktstelle
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat für Anordnungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (E‑Evidence-Verordnung) eine zentrale Kontaktstelle eingerichtet. Die E‑Evidence-Regelungen verpflichten betroffene Diensteanbieter, einen Adressaten für den Empfang, die Bearbeitung und die Umsetzung entsprechender behördlicher Anordnungen zu benennen.
Kontaktstelle für Behörden
E‑Mail:e-evidence(at)ikb.at
Diese Kontaktstelle ist ausschließlich für zuständige Strafverfolgungs-, Justiz- und Ermittlungsbehörden bestimmt, die Anordnungen oder Anfragen im Zusammenhang mit der E‑Evidence-Verordnung übermitteln.
Zuständigkeit
Die Kontaktstelle ist verantwortlich für:
- den Empfang von Sicherungs- und Herausgabeanordnungen,
- die Koordination der internen Bearbeitung,
- die Kommunikation mit zuständigen Behörden,
- die fristgerechte Umsetzung gesetzlich zulässiger Anordnungen.
Wichtiger Hinweis
Diese Kontaktstelle dient ausschließlich der behördlichen Kommunikation im Zusammenhang mit elektronischen Beweismitteln. Allgemeine Kundenanfragen, technische Störungsmeldungen oder datenschutzrechtliche Anliegen werden über diese Adresse nicht bearbeitet.
Für allgemeine Anliegen nutzen Sie bitte die auf der IKB-Website veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten.
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
Salurner Straße 11
6020 Innsbruck
Österreich
E‑Evidence Kontaktstelle:e-evidence(at)ikb.at
