Die von der Bundesregierung angekündigten Gutscheine als Energiekostenausgleich werden ab sofort versendet, bis Ende Mai soll der Versand an alle Hauptwohnsitze abgeschlossen sein.
Website: www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich
Hotline: 050 233 798
Sie dürfen diesen Gutschein einlösen, wenn
Der Gutschein wird nach dem Einlösen vom Stromlieferanten bei der nächsten Jahres- bzw. Schlussabrechnung berücksichtigt. Frühestens ab Ende Juni 2022.
Um den Gutschein einzulösen, ergänzen bzw. überprüfen Sie bitte die Felder auf Ihrem Gutschein:
Die Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer IKB-Strom-Rechnung auf Seite 3.
Zu unterscheiden ist zwischen einem Einpersonenhaushalt und einem Mehrpersonenhaushalt:
Einpersonenhaushalt
Mehrpersonenhaushalt
Wichtig!
Wenn der Gutschein an die alte Adresse vor dem Umzug geschickt wurde, dann darf die neuen Zählpunktnummer NICHT am Gutschein angegeben werden. Sie müssen bei Österreichs Energie einen neuen Gutschein für die neue Adresse nach dem Umzug anfordern.
Steht der Umzug erst bevor, dann muss die aktuelle/alte Zählpunktnummer angegeben werden und Sie erhalten die Vergütung auf Ihrer Endabrechnung.
Hinweis: Auf dem Gutschein MUSS die richtige Topnummer angeführt werden. Haben Sie einen Gutschein mit einer anderen Topnummer im Briefkasten, dann müssen Sie einen neuen bzw. richtigen Gutschein bei Österreichs Energie anfordern. Ansonsten wird das Ansuchen abgelehnt.
Noch mehr Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung:
Aktualisiert am 17.5.2022