Allgemeine Liefer-Bedingungen für Strom von IKB-Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
Version 16 in Leichter Sprache
Hinweis: Die folgende Zusammenfassung wurde zur besseren Verständlichkeit erstellt und kann Vereinfachungen enthalten. Sie ersetzt nicht die Originalfassung der Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB). Für die rechtliche Auslegung und Verbindlichkeit ist ausschließlich die vollständige Originalfassung maßgeblich.
Diese Allgemeinen Liefer-Bedingungen
regeln die Lieferung von Strom durch die Firma
IKB-Innsbrucker Kommunalbetriebe AG an Kund:innen.
Die Abkürzung für die Firma ist IKB.
Die Allgemeinen Liefer-Bedingungen sind eine Vereinbarung
zwischen Ihnen und IKB.
Die Abkürzung ist ALB.
Sie legen in Ihrem Liefer-Vertrag den Zählpunkt
von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung fest.
Der Zählpunkt ist eine spezielle Nummer
für einen Stromanschluss.
Jeder Stromanschluss hat eine eigene Nummer.
Mit dem Zählpunkt kann man einen Haushalt
im Stromnetz genau erkennen.
IKB liefert Ihnen dann Strom an diesen Zählpunkt.
Sie dürfen diesen Strom für eigene Zwecke nutzen.
Das dürfen Sie, solange Ihr Liefer-Vertrag gültig ist.
Wenn Sie mit IKB einen Liefer-Vertrag abschließen,
zählt Ihr Zählpunkt zur Bilanz-Gruppe von TIWAG.
Alle Zählpunkte, die IKB beliefert,
zählen zu dieser Bilanz-Gruppe.
So berechnet IKB,
wie viel Strom sie für alle Kund:innen braucht.
IKB kann Ihnen nur Strom liefern,
wenn Sie Zugang zum Strom-Netz haben.
Für den Zugang zum Netz brauchen Sie einen Vertrag
mit dem zuständigen Netz-Betreiber.
Dauer
Der Liefer-Vertrag kann befristet oder unbefristet sein.
Ein befristeter Vertrag hat ein fixes End-Datum.
Im Produkt- und Preis-Blatt gibt es den Teil
„Vertragsdauer und Kündigung“.
Dort steht, wie lange Ihr Vertrag gilt.
Kündigung
Sie können Ihren Vertrag kündigen.
Dafür gibt es eine Frist von 2 Wochen.
IKB kann den Vertrag mit einer Frist
von 8 Wochen beenden.
Das nennt man ordentliche Kündigung.
Wenn Ihr Vertrag einen festen Preis für Energie hat,
kann IKB erst nach der Festpreis-Zeit kündigen.
Das ist frühestens nach einem Jahr.
Haben Sie einen Vertrag mit Bindungs-Frist?
Im Produkt- und Preis-Blatt sind auch Regelungen
zur Bindungs-Frist.
Wenn Sie in Ihrem Vertrag eine Bindungs-Frist haben,
können Sie erst danach kündigen.
Danach gilt die Kündigungs-Zeit von 2 Wochen.
Bei Verträgen mit wechselnden Energie-Preisen
darf es für Kund:innen keine Bindungs-Frist geben.
In Ihrem Liefer-Vertrag steht,
ab wann IKB Ihnen Strom liefert.
Es gibt Sonderfälle:
- Sie nutzen einen neuen Zählpunkt?
Die Lieferung beginnt, sobald der Netz-Betreiber
den Zählpunkt anschaltet. - Sie übernehmen einen bestehenden Zählpunkt?
Machen Sie mit dem Netz-Betreiber
ein Datum für den Wechsel aus.
Zu diesem Datum startet IKB die Lieferung. - Sie haben Ihren Strom bisher
von einem anderen Strom-Anbieter bekommen?
IKB muss die Gesetze und Fristen
für einen Wechsel einhalten.
IKB liefert Ihnen den Strom
an den vereinbarten Zählpunkt.
Der Netz-Betreiber ist für die Qualität des Stroms zuständig.
In Ausnahmen kann IKB die Lieferung
von Strom stoppen oder beschränken.
Die Ausnahmen sind:
- bei höherer Gewalt
Das ist zum Beispiel eine Natur-Katastrophe. - wenn Behörden das fordern
- wenn es Probleme im Strom-Netz gibt,
die IKB nicht ändern kann - wenn der Vertrag mit dem Netz-Betreiber endet,
oder der Netz-Betreiber die Lieferung stoppt - wenn Sie Ihre Strom-Rechnung nicht bezahlen,
obwohl IKB Ihnen 2 Mahnungen geschickt hat
Die Mahnungen geben Ihnen mindestens 2 Wochen Zeit,
um die Rechnung zu bezahlen.
In der zweiten Mahnung steht darin,
dass IKB Ihren Strom abschaltet,
wenn Sie nicht bezahlen.
Es steht auch darin,
wie viel die Abschaltung kosten kann.
IKB schickt die letzte Mahnung
als eingeschriebenen Brief.
IKB darf den Strom in Haushalten und kleinen Firmen
nicht vor dem Wochenende oder einem Feiertag abschalten. - wenn Sie keine Voraus-Zahlung
oder Sicherheits-Leistung machen,
obwohl Sie das müssen
Der Netz-Betreiber misst oder berechnet
Ihren Stromverbrauch.
Mit diesen Werten weiß IKB,
wie viel Strom Sie wahrscheinlich brauchen.
Dabei gelten die Regeln aus Ihrem Vertrag
mit dem Netz-Betreiber.
In Ihrem Produkt- und Preis-Blatt steht,
wie viel Sie für den Strom zahlen müssen.
Diese Kosten nennt man Liefer-Entgelt.
Das Liefer-Entgelt besteht aus 2 Teilen:
- Energie-Preis
- Steuern, Abgaben und Beiträge, die Gesetze vorschreiben
Der Energie-Preis besteht auch aus 2 Teilen:
Aus dem Grundpreis,
der jeden Monat gleich hoch ist.
Und dem Arbeits-Preis, für den Strom,
den Sie tatsächlich verbrauchen.
Mehr Informationen zu den Preisen,
Angeboten und Bedingungen
finden Sie auf der Website: www.ikb.at.
IKB kann Ihnen diese Informationen
auch kostenlos zuschicken.
Die Regeln zur Lieferung von Strom
stehen im Elektrizitäts-Wirtschafts-Gesetz.
Die Abkürzung ist ElWG.
Im Paragraf 21 sind die Regeln
zur Änderung Ihrer Strom-Kosten.
Genauere Informationen finden Sie hier:
www.ris.bka.gv.at
7.1
Die folgenden Regeln gelten für Liefer-Verträge,
die Kund:innen vor dem 17. August 2026
abgeschlossen haben.
7.1.1
Welche Regeln gelten für welche Produkte?
Für diese Produkte darf IKB das Liefer-Entgelt ändern:
IKB-comfort plus, IKB-comfort Business plus, IKB-Boiler/Heizung plus, IKB-Grundversorgung Privat, IKB-Grundversorgung Business, IKB-flex plus und IKB-flex Business plus.
Für diese Produkte darf IKB vom Liefer-Entgelt
nur den Grundpreis und den Aufschlag ändern:
IKB-flex plus und IKB-flex Business plus.
Der Aufschlag ist ein Teil vom Arbeits-Preis.
7.1.2
Für Haushalte und kleine Unternehmen
gelten besondere Regeln:
Eine Preis-Änderung muss fair sein.
Der Gewinn für IKB darf durch die Änderung
nicht viel größer werden.
Eine kleine Steigerung ist auch fair,
wenn IKB davor Verlust gemacht hat.
IKB muss den Preis senken,
wenn der Grund für einen hohen Preis
sich stark ändert oder wegfällt.
Das muss spätestens nach 6 Monaten passieren.
Wenn nach den 6 Monaten noch ein Festpreis gilt,
wird der Preis erst nach der Festpreis-Zeit niedriger.
Wann darf IKB das Liefer-Entgelt verändern?
- frühestens 6 Monate nach dem Start der Lieferung
- frühestens 6 Monate nach der letzten Preis-Änderung
- frühestens nach der Festpreis-Zeit
- wenn der Grund für die Preis-Änderung
den Gewinn von IKB stark verändert
Eine Preis-Änderung darf nicht zu hoch sein.
Wenn sie zu hoch ist, wird sie verkleinert.
Das kann auch noch passieren,
wenn die Preise schon erhöht wurden.
Im Gesetz, im Paragraf 21 im ElWG steht,
wie und wann IKB Sie über eine Preis-Änderung
informieren muss.
Sie bekommen mindestens 1 Monat
vor der Änderung eine Nachricht.
Zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
Wenn Sie in dem Monat vor der Änderung
eine Rechnung bekommen,
steht die Information auch dort.
In der Nachricht muss IKB erklären:
- Was ist der Grund für die Preis-Änderung?
- In welchen Fällen tritt die Änderung ein?
- Wie hoch ist die Änderung?
- Wann beginnt die Änderung?
Wenn diese Dinge nicht erklärt sind,
ist die Preis-Änderung nicht gültig.
IKB sagt auch, ob die Gründe bei IKB sind
oder ob es andere Gründe gibt.
Die Nachricht muss klar und verständlich sein.
IKB schickt noch eine Nachricht
an Haushalte und kleine Unternehmen.
Sie erklärt das Recht auf Grund-Versorgung
und das Recht, den Strom-Anbieter zu wechseln.
Im Schreiben stehen auch
die Kontakt-Daten von Beratungs-Stellen
und die Kontakt-Daten von Energie-Control Austria.
Energie-Control Austria ist eine Behörde in Österreich.
Sie überwacht den Energie-Markt und die Gesetze.
Sie achtet darauf, dass der Markt fair ist
und dass Verbraucher:innen geschützt werden.
Widerspruch
Sie können einer Preis-Änderung widersprechen.
Das ist kostenlos und einfach.
Sie haben dafür 4 Wochen Zeit,
nachdem Sie die Nachricht bekommen haben.
Haushalte und Klein-Unternehmen erfahren auch,
was passiert, wenn sie widersprechen.
Wenn Sie rechtzeitig widersprechen,
bleibt der Vertrag bei den alten Preisen.
Aber der Vertrag endet dann automatisch
am letzten Tag des Monats,
3 Monate nachdem die Preis-Änderung eintritt.
Der Vertrag kann auch früher enden,
wenn Sie kündigen oder den Strom-Anbieter wechseln.
7.1.3
Die Regierung kann Steuern und Abgaben auf Strom
neu einführen oder verändern.
IKB gibt die Preis-Änderung an Kund:innen weiter.
Die Änderung gilt ab dem Datum,
an dem das Gesetz oder die Verordnung in Kraft tritt.
Das betrifft den Strom,
den IKB ab diesem Datum liefert.
IKB muss Sie klar und verständlich informieren:
- Was ändert sich?
- Was ist der Grund für die Preis-Änderung?
- Wie hoch ist die Änderung?
- Wann beginnt die Änderung?
Wenn der Strom-Preis steigt, gilt der neue Preis erst,
wenn das neue Gesetz oder die neue Regel gelten.
Der neue Preis gilt erst,
wenn IKB die Kund:innen informiert hat.
7.2
Die folgenden Regeln gelten für Liefer-Verträge,
die Kund:innen ab dem 17. August 2026
abgeschlossen haben.
Im Gesetz, im Paragraf 21 im ElWG steht,
dass Lieferanten Preise ändern dürfen.
Ein Vertrag kann dieses Recht genauer regeln
oder ausschließen.
Im Produkt- und Preis-Blatt von IKB steht:
- ob IKB die Preise ändern kann.
- aus welchem Grund die Änderung passiert.
- wie man die Änderung macht.
8.1
Darf IKB die ALB verändern?
IKB darf die ALB verändern.
Das steht im Gesetz, im Paragraf 21 im ElWG.
IKB muss die Änderung vorher
bei Energie-Control Austria melden.
Die Änderung muss auch hier auf der Website stehen:
www.ikb.at/alb.
Sie bekommen mindestens 1 Monat
vor der Änderung eine Nachricht.
Zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
Das steht im Gesetz, im Paragraf 21 im ElWG.
Wenn Sie in dem Monat vor der Änderung
eine Rechnung bekommen,
steht die Information auch dort.
8.2
Widerspruch
Wenn Sie nicht einverstanden sind,
können Sie einer Änderung der ALB widersprechen.
Das ist kostenlos und einfach.
Sie haben dafür 4 Wochen Zeit,
nachdem Sie die Nachricht bekommen haben.
Wenn Sie rechtzeitig widersprechen,
bleibt der Vertrag bei der alten ALB.
Aber Ihr Vertrag endet dann automatisch
am letzten Tag des Monats,
3 Monate nachdem die Änderung eintritt.
Der Vertrag kann auch früher enden,
wenn Sie kündigen oder den Strom-Anbieter wechseln.
IKB schickt noch eine Nachricht
an Haushalte und Klein-Unternehmen.
Sie erklärt das Recht auf Grund-Versorgung
und das Recht, den Strom-Anbieter zu wechseln.
Im Schreiben stehen auch
die Kontakt-Daten von Beratungs-Stellen
und die Kontakt-Daten von Energie-Control Austria.
9.1
Wie funktioniert die Abrechnung?
IKB schickt Ihnen Ihre Rechnungen zu.
Im Gesetz, Paragraf 18 im ElWG steht,
wie IKB die Rechnung schicken muss.
Das darf nichts kosten.
IKB berechnet, wie viel Strom Sie verbrauchen.
Das steht im Kapitel 5.
Sie bekommen mindestens einmal im Jahr eine Rechnung.
Bei jährlicher Abrechnung können Sie auch
eine zusätzliche Rechnung anfordern.
Diese zusätzliche Rechnung ist kostenlos.
Wenn Sie einen Smart-Meter haben,
können Sie auch wählen:
- Monats-Rechnungen
- Jahres-Rechnungen mit monatlichen Teil-Zahlungen.
9.2
Haben Sie einen Vertrag mit wechselnden Strom-Preisen?
Dann bekommen Sie jeden Monat eine Rechnung.
9.3
Wie berechnet IKB die monatlichen Zahlungen?
IKB schaut:
- Wie viel Strom haben Sie letztes Jahr verbraucht?
- Wie hoch ist das Liefer-Entgelt?
- Gibt es Rabatte?
Wenn man nicht weiß,
wie viel Sie im letzten Jahr verbraucht haben,
schätzt IKB den Verbrauch.
Dabei achtet IKB auf diese Dinge:
- Wie viele Personen leben im Haushalt?
- Gibt es Geräte, die besonders viel Strom brauchen?
Zum Beispiel Klima-Anlagen oder Strom-Heizungen.
Wenn IKB keine Informationen bekommt,
wird der Jahres-Verbrauch
auf 3.500 Kilowatt-Stunden geschätzt.
Wenn Sie zeigen, dass Ihr Verbrauch anders ist,
berücksichtigt IKB das.
IKB informiert Sie,
wie viele Kilowatt-Stunden sie Ihnen verrechnet.
Wenn sich das Liefer-Entgelt
während der Abrechnungs-Zeit ändert,
passt IKB die Zahlungen an.
Sie dürfen aber auch entscheiden,
dass Ihre Zahlung gleich hoch bleibt.
Dann kann es sein,
dass Sie eine Nachzahlung bezahlen müssen.
9.4
Was ist, wenn sich das Liefer-Entgelt
in einer Abrechnungs-Zeit ändert?
Wenn IKB Ihren Strom-Verbrauch kennt,
gilt der neue Preis für den wirklichen Verbrauch nach der Änderung.
Wenn IKB Ihren täglichen Verbrauch nicht kennt,
dann schätzt sie, dass der Verbrauch jeden Tag gleich ist.
Der neue Preis gilt dann
für die Anzahl der Tage nach der Änderung.
9.5
Wann müssen Sie ihre Rechnung bezahlen?
Für Verbraucher:innen
Spätestens 14 Tage nachdem Sie die Rechnung bekommen haben.
Für Unternehmen:
Spätestens 14 Tage nachdem IKB die Rechnung verschickt hat.
9.6
Haben Sie eine Nachzahlung?
Wenn Sie mehr Strom verbraucht haben,
als IKB geschätzt hat, müssen Sie das nachzahlen.
Sie müssen die Nachzahlung
nicht unbedingt auf einmal bezahlen.
Sie können sie in monatlichen Raten bezahlen.
Sie können entscheiden,
in wie vielen Raten Sie die Nachzahlung bezahlen.
Bei einer Nachzahlung auf eine Jahres-Rechnung
kann die Ratenzahlung bis zu 12 Monate dauern.
In besonderen Fällen kann sie bis zu 18 Monate dauern.
Bei einer Nachzahlung auf eine Monats-Rechnung
kann die Ratenzahlung bis zu 6 Monate dauern.
Das ist nur für eine Monats-Rechnung im Jahr erlaubt.
Sie können die Ratenzahlung einfach bei IKB beantragen.
IKB schickt Ihnen dann ein Angebot
für die Ratenzahlung.
Die Raten werden gleichmäßig auf die Monate verteilt.
IKB bucht die Raten von Ihrem Konto ab.
Sie können Ihre Raten auch bar oder mit Erlagschein zahlen.
Sie können Ihre Raten auch früher bezahlen,
als vereinbart.
Die Ratenzahlung kostet nichts extra.
9.7
Was passiert, wenn die Rechnung falsch ist?
Wenn IKB den Rechnungs-Betrag falsch berechnet hat,
korrigiert sie ihn.
IKB muss Ihnen Geld zurückzahlen,
wenn Sie zu viel bezahlt haben.
Wenn Sie zu wenig bezahlt haben,
müssen Sie nachzahlen.
Rückzahlungen oder Nachzahlungen
gelten für die letzten 3 Jahre.
Wenn IKB den Fehler gemacht hat,
können Sie noch länger Ihr Geld zurückfordern.
Das geht, solange die gesetzliche Frist nicht vorbei ist.
Kund:innen, die ein Unternehmen sind,
müssen nachweisen, dass IKB den Fehler gemacht hat.
9.8
Was ist, wenn Sie Geld von IKB
zurück bekommen sollten?
Wenn Sie glauben, dass IKB Ihnen Geld schuldet,
dürfen Sie das nicht einfach von Ihrer Rechnung abziehen.
Sie müssen trotzdem die ganze Rechnung bezahlen.
Es gibt Ausnahmen:
- wenn IKB kein Geld mehr hat
- wenn ein Gericht bestätigt, dass IKB zu viel verrechnet hat
- wenn IKB Ihre Forderungen akzeptiert hat
Wenn eine der Ausnahmen eintritt,
dürfen Sie das Geld, das IKB Ihnen noch schuldet,
von Ihrer Rechnung abziehen.
10.1
Wann ist eine Voraus-Zahlung nötig?
IKB kann eine Voraus-Zahlung verlangen,
wenn Sie Ihre Rechnungen nicht zahlen.
Das gilt für neue Verträge und laufende Verträge.
Es gibt 4 Gründe dafür:
- Sie haben in den letzten 12 Monaten
Rechnungen von mindestens 30 Euro nicht bezahlt.
Sie haben auch nach einer Mahnung
und einer Frist von 14 Tagen nicht alles gezahlt. - Das Gleiche gilt für Rechnungen
aus einem anderen Vertrag mit IKB. - Es wurde in den letzten 12 Monaten
bei Ihnen ein Insolvenz-Verfahren
oder ein Liquidations-Verfahren gestartet.
Das kann passieren, wenn Sie Ihre Schulden
nicht mehr bezahlen können.
Oder es gab einen außer-gerichtlichen Ausgleichs-Versuch. - IKB hat eine Bonitäts-Auskunft über Sie eingeholt.
Sie zeigt, dass Sie schlecht kreditwürdig sind.
Oder ein hohes Risiko besteht, dass Sie nicht zahlen.
Die Auskunft ist nicht älter als 2 Monate.
10.2
Höhe der Voraus-Zahlung
Die Voraus-Zahlung ist höchstens
ein Viertel der Kosten für ein Jahr.
Die Kosten für das Jahr
berechnet man aus dem Verbrauch vom letzten Jahr.
Wenn es keine Informationen
zum Verbrauch vom letzten Jahr gibt,
schätzt IKB den Verbrauch.
Im Kapitel 9.3 steht, wie IKB das berechnet.
Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen,
nimmt IKB dafür einen Teil der Voraus-Zahlung.
Den Betrag müssen Sie aber
innerhalb von 14 Tagen wieder auffüllen.
Im Kapitel 10.4 steht,
wann Sie keine Voraus-Zahlung mehr leisten müssen.
10.3
Welche andere Möglichkeit gibt es
statt einer Voraus-Zahlung?
IKB kann anstelle einer Voraus-Zahlung
eine Sicherheits-Leistung verlangen.
Die Sicherheits-Leistung kann Bargeld,
eine Bank-Garantie oder ein Sparbuch sein.
Die Sicherheits-Leistung muss genauso hoch sein,
wie die Voraus-Zahlung.
Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen,
schickt IKB zuerst eine Mahnung.
Wenn Sie nach 14 Tagen nicht bezahlen,
nimmt IKB dafür die Sicherheits-Leistung.
Das müssen Sie aber innerhalb von 14 Tagen wieder auffüllen.
10.4
Wann können Sie eine Rückzahlung
der Sicherheits-Leistung oder Voraus-Zahlung
von IKB verlangen?
Wenn einer der Fälle eintrifft:
- Sie haben 14 Monate lang alle Rechnungen pünktlich
und vollständig bezahlt.
IKB braucht dann noch eine Bonitäts-Auskunft über Sie.
Die muss zeigen, dass Sie kreditwürdig sind
und kein hohes Risiko besteht, dass Sie nicht zahlen.
Die Auskunft darf nicht älter als 2 Monate sein. - Sie haben 26 Monate lang alle Rechnungen pünktlich
und vollständig bezahlt. - Ihr Liefer-Vertrag mit IKB ist beendet
und Sie haben alle offenen Rechnungen bezahlt.
Wenn Sie die Sicherheits-Leistung bar bezahlt haben,
bekommen Sie Zinsen auf die Rückzahlung.
Hier gilt der Basis-Zinssatz von der Nationalbank Österreich.
Wenn der Basis-Zinssatz unter 0,00 Prozent liegt,
gibt es keine Zinsen.
11. Ihre Zahlungen, verspätete Zahlungen
11.1
Wie bezahlen Sie Ihre Rechnungen an IKB?
Bezahlen Sie die ganze Rechnung auf das Konto von IKB.
Das geht zum Beispiel mit SEPA-Lastschrift,
Zahlungs-Anweisung oder Online-Banking.
11.2
Regeln für Verbraucher*innen:
Wenn Sie zu spät zahlen,
müssen Sie ab dem nächsten Tag Zinsen zahlen.
Das Gleiche gilt für IKB.
Die Zinsen bei verspäteter Zahlung
sind 4 Prozent pro Jahr.
IKB kann auch andere Kosten verlangen,
wenn Kund*innen schuld sind.
Das sind zum Beispiel Kosten für Maßnahmen,
um das Geld einzutreiben.
Die Kosten müssen aber angemessen sein.
Das bedeutet, wenn es nur um wenig Geld geht,
dürfen auch die Kosten nicht sehr hoch sein.
Regeln für Unternehmen:
Wenn Unternehmen zu spät zahlen,
verlangt IKB Zinsen für die Verspätung.
Das steht im Unternehmens-Gesetzbuch,
im Paragraf 456.
IKB kann auch einen festen Betrag verlangen,
für die Kosten, die bei einer Forderung entstehen.
Das steht im Gesetz, Paragraf 458 im UGB.
Wenn der feste Betrag nicht genug ist,
kann IKB mehr Geld verlangen.
Das sind zum Beispiel Gebühren für Mahnungen
oder Kosten für ein Inkasso-Büro oder einen Rechtsanwalt.
Die Höhe der Kosten
hängt von den Gesetzen für Inkasso-Büros
und Rechtsanwälte ab.
IKB darf den Vertrag früher beenden,
wenn es wichtige Gründe gibt.
Wichtige Gründe sind:
- Wenn Sie auch nach 2 Mahnungen
Ihre Rechnungen nicht bezahlen.
Die Mahnungen müssen mindestens 2 Wochen Zeit geben,
zu zahlen.
In der zweiten Mahnung steht,
dass der Strom vielleicht abgeschaltet wird.
IKB schickt die letzte Mahnung immer mit einem eingeschriebenen Brief. - Das Gericht lehnt ein Insolvenz-Verfahren ab,
weil Kund*innen kein Geld haben. - Wenn IKB aus Gründen,
die sie nicht beeinflussen kann,
Ihnen keinen Strom mehr liefern kann.
IKB darf den Strom nicht am letzten Arbeitstag
vor Wochenenden oder Feiertagen abschalten.
Sie können den Vertrag früher beenden,
wenn Sie den Strom-Anschluss gar nicht mehr nutzen.
Zum Beispiel bei einem Umzug.
Der Vertrag endet frühestens am nächsten Werktag,
nachdem IKB informiert wurde.
Es gibt auch andere Gründe
für eine vorzeitige Vertrags-Beendigung.
Im Kapitel 7 und 8 stehen Informationen dazu.
IKB haftet für Schäden bei der Lieferung von Strom.
Kund:innen haften bei der Abnahme von Strom.
Beide haften auch für Neben-Leistungen.
Es gelten die allgemeinen Regeln für Schadenersatz.
Man haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Diese Regel gilt nicht, wenn eine Person verletzt wird.
Sie gilt auch nicht,
wenn wichtige Vertrags-Pflichten verletzt sind.
Wichtige Vertrags-Pflichten sind:
- Vertrags-Gegenstand
- Liefer-Entgelt
- Vertrags-Dauer
- Vertrags-Ende
Bei Unternehmen gibt es eine zusätzliche Regel:
Die Firma IKB haftet nicht für Folgeschäden.
Sie haftet auch nicht für entgangenen Gewinn.
Das gilt, wenn das Gesetz es erlaubt.
14.1
Sie können Nachrichten an IKB elektronisch schicken.
Die Nachrichten sind nur gültig, wenn IKB sicher ist,
wer die Nachricht geschickt hat
und dass die Angaben echt sind.
IKB informiert Sie,
wenn eine Nachricht nicht gültig ist.
IKB erklärt Ihnen dann,
wie Sie bestätigen können, wer Sie sind.
Für Unternehmen:
Änderungen oder Ergänzungen im Liefer-Vertrag
sind nur gültig, wenn beide Seiten zustimmen.
Die Zustimmung muss
auf einem dauerhaften Datenträger stehen.
Zum Beispiel in einer E-Mail.
Für Verbraucher. innen
Mündliche Erklärungen von IKB
oder ihren Vertreter:innen sind gültig.
IKB kann ihre Unterschrift für den Liefer-Vertrag
auch elektronisch geben.
14.2
Ihre Kontakt-Daten
Sie müssen IKB informieren,
wenn sich folgende Daten ändern:
- Name
- Adresse
- E-Mail-Adresse
14.3
Online-Kommunikation
Sie können mit IKB Online-Kommunikation vereinbaren.
Dann schickt IKB Ihnen wichtige Informationen
auch im Kunden-Portal zu.
Das sind zum Beispiel:
- Vertrags-Bedingungen
- Änderungen der Vertrags-Bedingungen
- Preis-Listen
- Informations-Blätter
- Rechnungen
- Mahnungen
- rechtlich wichtige Nachrichten
IKB schickt diese Nachrichten
immer auch an Ihre E-Mail-Adresse.
In der E-Mail steht,
dass Sie die Information auch im Kunden-Portal bekommen.
IKB und Sie können die Online-Kommunikation
immer beenden.
Das nennt man Widerruf.
Nach dem Widerruf bekommen Sie Nachrichten
immer per Post.
Sie können Ihre Nachrichten auch im Kunden-Portal
und per Post bekommen.
14.4
Ihre E-Mail-Adresse
Sie geben eine E-Mail-Adresse an,
an die IKB Ihnen wichtige Nachrichten schicken kann.
Sie müssen sicher stellen,
dass Sie die Nachrichten dort bekommen.
Dazu gehört:
- genug Speicherplatz
- Zugang zum Internet
Sie müssen regelmäßig Ihre E-Mails prüfen.
Manche Nachrichten von IKB können rechtlich wichtig sein.
Manchmal gibt es Fristen, auf die Sie reagieren müssen.
Wenn Sie die Fristen verpassen, kann das Nachteile bringen.
IKB schickt Ihnen die Nachrichten auch im Kunden-Portal.
14.5
Kunden-Portal
IKB kann Ihnen Dokumente im Kunden-Portal schicken.
Manche Dokumente müssen Sie aufbewahren.
Zum Beispiel Verträge.
Darum müssen Sie sich selbst kümmern.
14.6
Brief-Zustellung
Manchmal ist es wichtig,
an welchem Tag ein Brief zugestellt wird.
Wenn Sie eine neue Post-Adresse haben,
müssen Sie die immer an IKB melden.
Sonst bekommen Sie die Briefe nicht.
Die Briefe gelten aber trotzdem als zugestellt.
Sie können IKB auch Ihre E-Mail-Adresse geben.
Dann muss IKB alle Briefe auch als E-Mail schicken.
Nur dann gilt ein Brief als zugestellt.
14.7
Sie wissen, dass IKB manchmal
wichtige Informationen schickt.
Wenn Sie verhindern, dass Sie eine Nachricht bekommen,
zählt die Nachricht trotzdem als angekommen.
Das gilt, wenn Sie absichtlich
oder sehr unvorsichtig handeln.
Das heißt zum Beispiel:
- Ihr Speicherplatz im E-Mail-Konto ist voll
- Sie blockieren E-Mails von IKB
- Sie stellen Ihr Kunden-Portal so ein,
dass Sie keine Nachrichten bekommen können - die Post kann Ihre Briefe nicht zustellen
Haushalte und kleine Unternehmen
haben ein Recht auf eine Strom-Versorgung.
Das nennt man Grund-Versorgung.
Das bedeutet, IKB darf die Strom-Lieferung nicht verweigern.
Die Grund-Versorgung kostet genauso viel,
wie die Standard-Produkte für neue Kund:innen.
Auf der Website von IKB finden Sie Informationen
zu den Produkten der Grund-Versorgung:
https://www.ikb.at/energie/grundversorgung.
Sie können die Informationen
auch kostenlos bei IKB anfordern.
Wenn Sie die Grund-Versorgung nutzen,
müssen sie eine Voraus-Zahlung
oder Sicherheits-Leistung zahlen.
Die Voraus-Zahlung ist so hoch
wie eine Monats-Rechnung.
Wenn Sie 6 Monate lang pünktlich zahlen,
gibt Ihnen IKB die Voraus-Zahlung zurück.
Dann müssen Sie keine Voraus-Zahlung mehr leisten,
solange Sie nicht wieder zu spät zahlen.
Wenn Sie die Grund-Versorgung brauchen,
muss der Netz-Betreiber Ihnen das Strom-Netz
zur Verfügung stellen.
Auch wenn Sie dort schon Schulden haben.
Wenn Sie wieder zu spät bezahlen,
müssen Sie eine Voraus-Zahlung machen.
Sonst können Sie das Strom-Netz nicht mehr nutzen.
Wenn Sie keine Schulden mehr beim Netz-Anbieter haben,
können Sie die Voraus-Zahlung beenden.
16.1
Beschwerden
Wenn Sie Beschwerden haben,
können Sie bei IKB anrufen.
Die Telefonnummer ist 0800 500 502.
Der Anruf ist kostenlos.
Sie können Streitfälle oder Beschwerden
auch bei der Energie-Control Austria melden.
Das steht im Paragraf 26 im Energie-Control-Gesetz.
Füllen Sie dafür das Formular auf der Website aus:
www.e-control.at/schlichtungsstelle
16.2
Unwirksamkeits-Klausel
Wenn eine Regel im Liefer-Vertrag
oder in diesen ALB ungültig ist,
bleibt der restliche Vertrag trotzdem gültig.
Bei Unternehmen wird eine Regel vereinbart,
die der ungültigen Regel am ähnlichsten ist.
16.3
Gerichts-Stand
Für Unternehmen gilt:
Wenn es Streit aus dem Liefer-Vertrag gibt,
entscheidet das Gericht am Sitz von IKB.

Leicht Lesen
Das hier gezeigte Zeichen ist ein Gütesiegel.
Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich.
Leicht Lesen gibt es in drei Stufen.
B1: leicht verständlich
A2: noch leichter verständlich
A1: am leichtesten verständlich
