Sommer-Nieder-Arbeitspreis

Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)

Ab 1. April 2026 wird ein neuer vergünstigter Netztarif eingeführt – der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP). Damit können Sie Ihre Netzkosten senken, wenn Sie Strom in bestimmten Zeiten nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Smart Meter den Stromverbrauch in Viertelstundenenergiewerten misst und übermittelt.

Details zum Tarif

  • Zeitraum: 1. April bis 30. September
  • Vergünstigung: 20 % Reduktion des Netznutzungsentgelts (Arbeitspreis)
  • Uhrzeit: täglich von 10.00 bis 16.00 Uhr
  • Ziel: Stromverbrauch in Zeiten mit viel Sonnenstrom verlagern
  • Voraussetzung: Damit Sie vom Sommer-Nieder-Arbeitspreis profitieren können, muss Ihr

Zähler auf Viertelstundenauslesung eingestellt sein. Ist bei Ihrem Zähler diese Funktion bereits aktiviert, können Sie den Tarif ab 1. April 2026 nutzen. Ist dies noch nicht der Fall, können Sie die Viertelstundenauslesung im IKB-Netzkundenportal selbst aktivieren und so sicherstellen, dass Sie den Tarif möglichst früh nutzen können.

Tipps zum Profitieren

Um ideal vom neuen Netztarif zu profitieren, verlagern Sie den Verbrauch stromintensiver Geräte in die Mittagsstunden, zum Beispiel.

  • Waschmaschine und Geschirrspüler auf 10–16 Uhr vorprogrammieren
  • Elektroauto in der vergünstigten Zeit laden
  • Wärmepumpe auf Mittagsbetrieb einstellen

Häufig gestellte Fragen

Dabei handelt es sich um einen zeitlich begrenzten günstigeren Tarif für die Strom-Netzkosten für Haushalte. Für Kund:innen mit normalem Haushaltsanschluss (Netzebene 7) sinkt der Netztarif in diesem Zeitraum um 20 Prozent.

Der Sondertarif gilt vom 1. April bis 30. September jeweils von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

In den Sommermonaten wird mittags besonders viel Strom aus Photovoltaik ins Netz eingespeist. Gleichzeitig ist der Verbrauch oft niedrig. Um das Stromnetz zu entlasten, sollen Haushalte motiviert werden, ihren Stromverbrauch stärker in diese Zeit zu verlagern – etwa durch Waschen, Geschirrspülen oder Laden von E-Autos am Tag.

Voraussetzung ist ein intelligentes Messgerät (Smart Meter) mit aktivierter Viertelstundenauslesung. Nur damit kann der Stromverbrauch viertelstündlich gemessen und dem richtigen Zeitraum zugeordnet werden. 

Die Umstellung auf Viertelstundenauslesung erfolgt am besten online über das IKB-Netzkundenportal. Man kann sich aber auch persönlich an uns wenden zum Beispiel über das Kundencenter, das Kontaktformular oder per Mail an kundenservice(at)ikb.at

Nein. Sind die Voraussetzungen (Viertelstundenauslesung) erfüllt, wird der reduzierte Sommer-Nieder-Arbeitspreis automatisch berücksichtigt.

Das ist sehr individuell, etwa 15 Prozent des Jahresstromverbrauchs fallen durchschnittlich in das vergünstigte Zeitfenster. Die tatsächliche Ersparnis hängt stark davon ab, wie gut sich der eigene Stromverbrauch auf die Zeit zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr verlagern lässt und ist somit individuell vom Haushalt und den dortigen Bedingungen (Anwesenheit, intelligente Geräte, Heizsystem) abhängig. Je nach Haushalt und Verbrauchsverhalten fällt die Ersparnis daher unterschiedlich aus.

Sie werden automatisch mit Anfang April auf Viertelstundenauslesung umgestellt und profitieren sofort vom neuen Sommer-Nieder-Arbeitspreis. 

Sie werden automatisch mit Anfang 2027 auf Viertelstundenauslesung umgestellt und profitieren dann vom neuen Sommer-Nieder-Arbeitspreis. 

Sie werden nicht automatisch auf Viertelstundenauslesung umgestellt. Sie können jedoch jederzeit im IKB-Netzkundenportal die Konfiguration ändern. Man kann sich aber auch persönlich an uns wenden zum Beispiel über das Kundencenter, das Kontaktformular oder per Mail an kundenservice(at)ikb.at

Leider nein. Sie müssen Ihrer Anlage durch ein Elektrounternehmen auf eine gezählte Anlage umbauen.

Um ideal von den reduzierten Netzkosten zu profitieren, sollten Sie ihren Stromverbrauch stärker in die Zeit zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr verlagern. Beispiele dafür wären etwa Waschen, Geschirrspülen oder Laden von E-Autos in diesem Zeitraum.

Nein, Einspeiser zahlen derzeit generell keine Netznutzungsentgelte. Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis betrifft nur den Strombezug (Verbrauch).

Sie können der Viertelstundenauslesung entweder im IKB-Netzkundenportal, über das Kontaktformular über unser Kundencenter oder per Mail an kundenservice(at)ibk.at widersprechen.

Nein. Sofern Sie eine Wärmepumpe, eine Ladestation, einen elektrischen Speicher oder eine Stromerzeugungsanlage betreiben, sind wir zur Viertelstundenauslesung gesetzlich verpflichtet.

Ja, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Monatswerte des Energieverbrauches zu erfassen und den höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswert zu übermitteln. Die Übermittelung findet einmal pro Monat statt.

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