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Netzkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen

Zusätzlich zur Stromkostenbremse gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. Jänner 2023 den Netzkostenzuschuss des Bundes. Mit diesem Zuschuss können einkommensschwächere Haushalte 75 Prozent der Netzkosten – bis zu 200 Euro – sparen.

Wichtig: Während die Strompreisbremse automatisch wirkt, müssen Sie für den Netzkostenzuschuss die Befreiung der Erneuerbaren-Förderkosten (EAG-Kosten-Befreiung) beim Bund beantragen
 

Häufig gestellte Fragen

Wir als IKB sind für den Netzkostenzuschuss nicht verantwortlich und können diesen auch nicht genehmigen, dafür ist ausschließlich der Bund zuständig. Wir möchten Ihnen aber die wichtigsten Informationen dazu geben und haben daher die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. 

Alle weiteren Informationen finden Sie hier: EAG-Kosten-Befreiung – Gebühren Info Service GmbH (gis.at). Hier können Sie die EAG-Kostenbefreiung auch beantragen und sich somit Ihren Netzkostenzuschuss sichern. 

Die Stromkostenbremse unterstützt alle österreichischen Haushalte dabei, auch in der aktuellen Situation mit steigenden Strompreisen weiterhin ihren Strom beziehen und bezahlen zu können. Sie wird automatisch bei der Strom-Jahresabrechnung berücksichtigt. 

Zusätzlich gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. Jänner 2023 den Netzkostenzuschuss, der die Netzkosten senkt. Sie müssen EAG-kostenbefreit sein, damit Sie davon profitieren können. 

Die Netzkosten sind ein Teil Ihres Strompreises, der sich aus folgenden Teilen zusammensetzt: Energiepreis, Netzkosten, Steuern und Abgaben. 

Mit den Netzkosten bezahlen Sie für das Stromnetz, durch das der Strom zu Ihrem Haushalt transportiert wird – zum Beispiel von einem Kraftwerk bis zu Ihnen nachhause. Damit dieses Netz stabil und verlässlich funktioniert, muss es laufend instand gehalten, modernisiert und erweitert werden. Dafür werden die Netzkosten herangezogen. 

Haushalte mit geringem Einkommen. Wenn Sie GIS-befreit sind, fallen Sie in diese Gruppe. Wichtig: Sie müssen aber – zusätzlich zur GIS-Befreiung – aktiv eine EAG-Kosten-Befreiung beantragen, damit Sie nach § 72 von den Erneuerbaren Förderbeiträgen und Pauschale befreit sind und den Netzkostenzuschuss auf Ihrer Jahresabrechnung gutgeschrieben bekommen.

Sie können sich einen Zuschuss von 75 Prozent der Netzkosten sichern, bis zu 200 Euro.

Sie müssen das Formular zur EAG-Kostenbefreiung beim Bund einreichen. Dann wird Ihnen der Netzkostenzuschuss auf Ihrer Jahresabrechnung gutgeschrieben. Wenn Sie bereits EAG-kostenbefreit sind, bekommen Sie den Betrag automatisch gutgeschrieben.

Ab 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2024.

Aktualisiert am 19.12.2022